Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Pkw

Die Aufteilung der Vorsteuer bei einem sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze verwendeten Fahrzeug richtet sich nach der Fahrleistung für die jeweiligen Umsätze.

Wird ein neu angeschafftes Fahrzeug sowohl zur Erzielung von umsatzsteuerpflichtigen als auch von umsatzsteuerfreien Umsätzen verwendet, dann ist dafür nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält dabei eine Aufteilung im Verhältnis der Fahrleistungen für die beiden Tätigkeiten für den besten Aufteilungsschlüssel. Eine Aufteilung im Verhältnis der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze (Umsatzschlüssel) hält das Gericht dagegen für weniger geeignet, weil die Umsätze auch von anderen Faktoren abhängig sein können und deren Höhe in der Regel unabhängig von der zurückgelegten Entfernung ist.


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