Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Rentenversicherungsbeiträge zum Krankengeld nicht abziehbar

Die im Krankengeld enthaltenen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die beim Progressionsvorbehalt ebenfalls berücksichtigt werden, sind steuerlich nicht abziehbar.

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Mit diesem Urteil entschied das Finanzgericht Köln gegen eine Steuerzahlerin, die sich daran störte, dass das Krankengeld einschließlich der darin enthaltenen Rentenversicherungsbeiträge dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Auch wenn die spätere Altersrente ebenfalls steuerpflichtig ist, sah das Gericht in dieser Regelung keine unzulässige Doppelbesteuerung, weil die Beitragszahlung nicht unmittelbar einen steuerpflichtigen Rentenbezug auslösen würde.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.