Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Verrechnung der Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Der Grund oder der Umfang einer Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ändern nichts daran, dass die Erstattung als negative Sonderausgaben zu steuerpflichtigen Einnahmen führt.

Von der Kranken- und Pflegeversicherung für Vorjahre erstattete Beiträge sind auch dann mit den im laufenden Jahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen und der verbleibende Erstattungsüberhang den steuerpflichtigen Einkünften hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt worden ist. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil außerdem eindeutig klargestellt, dass die Regelungen über die Verrechnung und Hinzurechnung erstatteter Sonderausgaben nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen.

Geklagt hatte ein Ehepaar, bei dem das Krankenversicherungsverhältnis rückwirkend für 13 Jahre anders beurteilt wurde und deshalb eine Erstattung von rund 40.000 Euro anfiel, die zu einer entsprechend hohen einmaligen Steuerbelastung führte. Eine Änderung der ursprünglichen Bescheide, was aufgrund des progressiven Steuersatzes deutlich günstiger gewesen wäre, lehnte der Bundesfinanzhof aber auch in einem solchen Extremfall klar ab.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.