Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Gefängnishaft als Scheidungsgrund

Eine Ehe kann noch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn ein Ehegatte kurz nach der Eheschließung zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Die Verurteilung eines Ehegatten zu einer längeren Freiheitsstrafe stellt eine unzumutbare Härte für den anderen Ehegatten dar, wenn dieser von der Verurteilung und dem bevorstehenden Vollzug bei der Hochzeit nichts wusste. In diesem Fall ist eine Scheidung auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, entschied das Amtsgericht Ludwigsburg. Das Gericht würdigte den gesellschaftlichen Makel, der mit einer Gefängnisstrafe verbunden ist, als besondere Beschwernis für den anderen Ehegatten, der hiervon zunächst keinerlei Kenntnis hatte. Allein dadurch, dass die Freiheitsstrafe nur acht Monate beträgt, wird dies nicht entkräftet.


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