Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Unbeschränkter Versorgungsausgleich auch bei einer Zweitehe

Bei der Scheidung einer zweiten Ehe ist der Versorgungsausgleich unbeschränkt durchzuführen, selbst wenn nach der ersten Scheidung die Rentenansprüche wieder aufgefüllt wurden.

Bei einer Scheidung findet in der Regel auch ein Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten statt. Dafür werden alle versorgungsrelevanten Umstände ab Beginn der Ehe uneingeschränkt herangezogen, entschied nun der Bundesgerichtshof. Dies gilt selbst dann, wenn der Versorgungsausgleichspflichtige nach der ersten Scheidung und einer erneuten Heirat seine eigenen Rentenansprüche durch eine sogenannte Wiederauffüllung auf den alten Stand gebracht hat. In diesem Fall sind beim zweiten Versorgungsausgleich neben den in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen auch die Ansprüche aus der Wiederauffüllung zu berücksichtigen. Diese sind nicht der ersten Ehe zuzurechnen, da sie zeitlich nach der ersten Ehe entstanden sind und nicht bereits beim damaligen Versorgungsausgleich berücksichtigt wurden.


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