Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Unterhaltsverzicht ist keine Gegenleistung für Geldzahlung

Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.

Wenn ein Ehegatte bei Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten eine Geldleistung dafür erhält, dass er in einem Ehevertrag teilweise auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, dann ist die Geldzahlung eine Schenkung. Der Teilverzicht ist keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindern würde.


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