Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags

Der Besteller eines Bauwerks hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Auftragnehmer nachweislich bereit ist, einen entstandenen Konflikt zu bereinigen.

Auch bei Bauverträgen kann eine außerordentliche Kündigung nur bei einer schweren Störung des Vertragsverhältnisses erklärt werden. Eine solche Störung entsteht nicht bereits durch jeden Konflikt vor, und erst recht dann nicht, wenn eine Seite zur Kooperation bereit ist, so das Oberlandesgericht Brandenburg. Die Richter verneinten die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, nachdem der Auftragnehmer nachweislich zur Konfliktlösung bereit gewesen ist. Nur bei einer Blockadehaltung liegt eine ausreichende Störung vor, die der anderen Seite eine sofortige Kündigung ermöglicht.


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