Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden. Andernfalls stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unseren Experten zur Verfügung! Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt.



Verzugszinsen für rechtswidrig entnommenes Vermögen

Entnimmt ein Gesellschafter rechtswidrig Geld aus dem Vermögen einer GmbH und verursacht damit die Insolvenz der Gesellschaft, fallen für den Zeitraum bis zur Insolvenz der Gesellschaft Verzugszinsen an.

Entzieht der Gesellschafter einer GmbH der Gesellschaft in existenzvernichtender Weise Vermögen, muss er im Insolvenzfall nicht nur die entnommenen Geldbeträge zurück zahlen. Er muss außerdem für die entnommenen Beträge ab dem Zeitpunkt der Entnahme bis zur Insolvenzeröffnung Verzugszinsen zahlen. Eine solche Entnahme ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nämlich immer infolge ihrer Rechtswidrigkeit eine sittenwidrige Schädigung der Gesellschaft.


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