Wer erbt Ihre Zweitimmobilie in Italien?
Sie haben eine Immobilie in Italien? Egal, ob Appartement an der Adria oder Ferienhaus am Gardasee bzw. in der Toskana: Sie müssen sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, was mit dieser Immobilie passiert, wenn Sie es selbst einmal nicht mehr regeln können!
Vertraut man auf das italienische Erb- und Steuerrecht und regelt nichts? Oder ist es besser, die Immobilie gegebenenfalls schon zu Lebzeiten für die nächste Generation und Ihre Erben zu sichern? Denn es sollte in jedem Fall bis zuletzt Ihre persönliche Entscheidung bleiben, wen oder was Sie im Falle des Falles mit Ihrer Immobilie begünstigen möchten.
Nicolai Utz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Prokurist der ACCONSIS
Leitung Nachlass & Vermögensnachfolge
Mitglied des DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
„Eine Schenkung zu Lebzeiten ist einfacher, weil den potenziellen Erben ein komplizierter, zeit- und nervenaufreibender Erbfall erspart bleibt. Sprechen Sie mit mir gerne unverbindlich über diese Lösung!“
Wir haben die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen:
- Welches Erb- oder Steuerrecht gilt für meine Immobilie in Italien?
- Was kann ich bereits jetzt testamentarisch regeln?
- Schenkung oder Erbschaft? Welche Vor- und Nachteile bringt mir das?
- Was ist zu tun, wenn ich nicht im Grundbuch in Italien eingetragen bin?
Antworten auf Ihre Fragen gibt Ihnen Nicolai Utz mit seinem Team.
Warum ist das wichtig? Ein Beispiel:
Lebt der Eigentümer einer Ferienimmobilie in Italien zuletzt überwiegend in Deutschland, kommt für seinen Nachlass grundsätzlich deutsches Erbrecht zur Anwendung. Lebt ein Deutscher ganz oder große Teile des Jahres in Italien – verbringt dort zum Beispiel den Sommer – ist es anders: Verstirbt der Eigentümer dort, so ist es möglich, dass auch für den Nachlass in Deutschland ausschließlich italienisches Erbrecht gilt.
Darum ist es wichtig, schon rechtzeitig eine entsprechende Regelung zu treffen. Sprechen wir darüber?