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ACCONSIS Gastvortrag: Die Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen

28. September 2021 @ 17:00 19:00

ABENDSEMINAR (ONLINE) FÜR HAUS + GRUND MÜNCHEN

DIE AUSGANGSLAGE

Für eine Immobilienschenkung sollte im Vorfeld eine valide Berechnung der zu erwartenden Schenkungsteuer vorliegen. Dabei ist es wichtig,

  • die Regelungen des Bewertungsgesetzes zu kennen,
  • aber auch die Auswertung der Daten, die der örtliche Gutachterausschuss mitteilt, richtig umzusetzen.

Die Ansatzpunkte

Frau Fischl-Obermayer und Herr Jovanic geben eine Einführung in die Regelungen des Bewertungsgesetzes mit besonderem Blick auf das Ertragswertverfahren und erläutern, was es zu beachten gilt:

Ein Verkehrswertgutachten sollte nur dann beauftragt werden, wenn dadurch ein geringerer Wert als der Steuerwert nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund muss der Steuerwert als Referenzwert vorliegen.

Des Weiteren klären sie über die 10 Irrtümer bei der steuerlichen Immobilienbewertung im Erb- und Schenkungsfall auf und weisen auf die häufigsten Fehler hin.

TEILNAHMEGEBÜHR:
20,00 € 

REFERENTEN:
Agnes Fischl-Obermayer

Rechtsanwältin/Steuerberaterin
Fachanwältin für Erbrecht
Geschäftsführerin der ACCONSIS

Andreas Jovanic
Steuerberater
Ausgewiesener Experte der ACCONSIS für diesen Bereich

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