Gestaltungsmittel zur Optimierung bei Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Eine Patientenverfügung kann Abhilfe schaffen.

15% der Bevölkerung haben eine Patientenverfügung, 45% planen eine zu verfassen – die Zahl der bestehenden Vollmachten ist sogar noch geringer.

Nur durch die Bevollmächtigung einer vertrauten Person kann die Handlungsfähigkeit bei plötzlicher Erkrankung oder unvorhersehbaren Ereignissen sichergestellt werden.

Welche Vollmachten und Verfügungen gibt es? Was beinhalten sie? Was macht Sinn? Was tun, wenn der Ernstfall eintritt und sie umzusetzen sind?
Optimalerweise haben Sie eine Handlungsanleitung für ihre Angehörigen verfasst, die den Umgang mit den Vollmachten und Verfügungen regelt.

Unser Insider geht auf diese einzelnen Aspekte im Detail ein und stellt Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten vor.

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Dozent

Dr. Christopher Arendt

Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und
Geschäftsführer der Acconsis GmbH Steuerberatungsgesellschaft