9-Euro-Ticket und Energiepauschale aus lohnsteuerlicher Sicht

Aufgrund steigender Energiepreise hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen das 9-Euro-Ticket und die Energiepauschale.

Aus lohnsteuerlicher Sicht gilt es für Arbeitgeber einige wichtige Hinweise zu beachten.


Energiepauschale und 9-Euro-Ticket

9-Euro-Ticket

In den Monaten Juni, Juli und August können alle Bürger mit dem “9-EURO-Ticket“ den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

  • Arbeitgeber sollten für Fahrtkostenzuschüsse zum Jobticket an Arbeitnehmer für die genannten Monate die Höhe des Zuschusse auf 9 Euro anpassen.
  • Die Höhe gezahlter Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer darf die jährlichen tatsächlichen Aufwendungen im Jahre 2022 nicht übersteigen – ansonsten ist der übersteigende Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Energiepreispauschale

Auf die Energiepreispauschale haben unbeschränkt Steuerpflichtige Anspruch, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben.

  • Die Voraussetzung für die Auszahlung an Arbeitnehmer ist, dass sie Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erhalten.
  • Die Höhe der Energiepreispauschale wird einmalig 300 EUR pro Arbeitnehmer betragen und ist bei Auszahlung als sonstiger Bezug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei zu behandeln.
  • Es ist unerheblich, ob der Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit arbeitet oder ob es sich um eine Art der geringfügig entlohnten Beschäftigung handelt.
  • Für die Gewährung muss der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber keinen Antrag stellen, sondern der Anspruch auf die Energiepauschale entsteht automatisch für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer am 01. September 2022.

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Pia Lösch

Pia Lösch

Fachbereichsleiterin Lohn und Gehalt

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