Energetische Sanierungsmaßnahmen: Wie können Immobilieneigentümer steuerlich profitieren?

Energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim werden seit 2020 zehn Jahre lang steuerlich gefördert. Entsprechende Aufwendungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

  • Welche Maßnahmen werden gefördert?
  • Was gilt es zu beachten?
  • Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Unsere Experten rund um die Immobilie geben Ihnen Tipps und Antworten auf 10 Fragen aus der Praxis zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung Ihres Eigenheims.

Eine übersichtliche Infografik leitet Sie Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen.


10 Tipps zur energetischen Sanierung des Eigenheims und deren steuerliche Förderung

Durch geförderte energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim spart man im Ergebnis doppelt: Die Energiekosten sinken, und 20% des Modernisierungsaufwands (max. 40.000 EUR) sind auf die Steuerschuld anrechenbar.

Was ist wichtig, was gilt es zu beachten? Wir haben für Sie die Antworten auf Fragen aus der Praxis zusammengefasst. Ein übersichtliches Infoblatt leitet Sie zudem Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen.

1. Welche Maßnahmen sind begünstigt?

Begünstigt sind konkrete Maßnahmen eines Fachunternehmens wie z.B. die Wärmedämmung, Fenstererneuerung oder die Erneuerung der Heizungsanlage.

2. Wer kann die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen?

Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen. Grundsätzlich
muss der Antragsteller Eigentümer sein. Auch Erbbauberechtigte können die Vergünstigungen in
Anspruch nehmen.

3. An welchen Objekten können die Maßnahmen durchgeführt werden?

Die Steuerermäßigung wird für energetische Sanierungsmaßnahmen an einem in der EU bzw. dem EWR gelegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude gewährt. Weiterhin muss das begünstigte Objekt zu Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein.

4. In welcher Höhe kann eine Steuerermäßigung beantragt werden?

Eine Steuerermäßigung kann im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und in dem darauffolgenden Jahr mit jeweils 7 % (höchstens jeweils 14.000 €) der Aufwendungen und im übernächsten Jahr mit 6 % (höchstens 12.000 €) der Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Im Rahmen der Höchstbeträge können die Kosten eines Energieberaters in Höhe von 50 % der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses der Maßnahme angesetzt werden.

5. Wann können die Kosten nicht als Steuerermäßigung in Ansatz gebracht werden?

Wurden die Aufwendungen bereits anderweitig in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, wurden zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse aus öffentlich geförderten Maßnahmen gewährt, scheidet ein weiterer Ansatz aus.

6. Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Die ordnungsgemäße Durchführung muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster durch Bescheinigung des Fachunternehmens oder einer anderen berechtigten Person zusätzlich zur Rechnung und der unbaren Zahlung nachgewiesen werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

7. Gibt es Alternativen zur steuerlichen Förderung?

Alternativ zur steuerlichen Förderung können Förderprogramme der KfW oder des BAFA genutzt werden. KfW-Kredite sind dabei mit günstigen Konditionen und Tilgungszuschüssen von bis zu 50 % (je nach Maßnahme) ausgestattet. Wichtig zu wissen: KfW-Kredite können Sie nicht direkt beantragen, der Antrag muss immer über eine Bank laufen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich.

8. Werden auch Maßnahmen finanziert, welche nicht zur energetischen Verbesserung beitragen?

Nicht jede Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahme trägt zur energetischen Verbesserung bei. Beispielsweise die Erneuerung von Bädern oder Fußböden. Als Immobilieneigentümer haben Sie einerseits die Möglichkeit, die Sanierungsmaßnahmen über ein Baudarlehen (grundbuchrechtlich gesichert) zu sehr günstigen Konditionen abzuwickeln. Viele Banken bieten auch Sanierungskredite ohne Grundschuldabsicherung an. Die Konditionen hierfür sind zwar etwas höher als bei einer Baufinanzierung, dafür zeichnet sich der Sanierungskredit durch eine äußerst unkomplizierte Abwicklung aus.

9. Gibt es auch Fördermöglichkeiten, wenn die Sanierung aus Eigenkapital bezahlt wird?

Sofern kein Kredit benötigt wird, können über das BAFA Investitionszuschüsse beantragt werden. Auch die Fachplanung und Baubegleitung wird über Zuschüsse gefördert. Diese können direkt über die KfW beantragt werden.

10. Wo kann ich mich beraten lassen?

Empfehlenswert ist eine Beratung durch begleitende Handwerker. Diese arbeiten häufig mit Energieberatern Hand in Hand. Zudem verfügen auch die Banken und Steuerberater in der Regel über entsprechende Expertise und Netzwerk.

Infografik

In der Infografik erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Gerne beraten wir Sie bei einem konkreten Vorhaben.

Unser fachlich spezialisiertes Team rund um die Immobilie, bestehend aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Finanzexperten und Buchhaltungsfachkräften, bietet Ihnen ein umfangreiches Beratungspaket aus einer Hand.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die optimale Lösung für Sie!

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner  für die Steuerberatung:

Andreas Jovanic

Andreas Jovanic
Steuerberater 

Service-Telefon
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oder per E-Mail
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