Das Lieferkettengesetz bringt KMUs in die ESG-Berichtspflicht

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) sowie das europäische Lieferkettengesetz und die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) führen zusammen mit der EU-Taxonomie zu neuen Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland und der EU.

Sie betreffen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) früher, als das die jeweiligen Größenklassen der Gesetze vermuten lassen, denn über die Erfassung der gesamten Lieferkette für die großen Gesellschaften werden auch deren kleinere Lieferanten erfasst. Und müssen liefern – neben ihren Produkten und Dienstleistungen auch das notwendige Zahlenmaterial.

Lieferkettengesetz: Was bedeutet das konkret für KMUs?

  • Das LkSG gilt ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Diese müssen jährlich über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette originär berichten.
  • Große Unternehmen müssen ihre Lieferanten in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbeziehen. KMUs als Zulieferer werden daher indirekt von den Berichtspflichten betroffen sein. Typischerweise werden hier Verantwortlichkeiten im allgemeinen Lieferanten-Listing-Verfahren festgelegt und dann auch eingefordert. BMW hat dies bereits bei seinen Lieferanten in 2024 angestoßen – einige waren sehr überrascht.

Was sollten KMUs nun tun?

Um sich vorzubereiten, sollten KMUs in Kontakt zu ihren großen Kunden treten und proaktiv klären, welche Informationen wann gefordert werden, denn Nachhaltigkeitsberichtserstattung ist komplex und kann nicht spontan erstellt werden. Ein Einführungsprojekt umfasst:

  • Festlegung des Berichtumfangs
  • Prozessaufnahme und Prozessoptimierung
  • Digitalisierung der Informationen
  • Idealerweise Automatisierung.

Dabei ist die Berichtsstruktur variabel zu halten, denn die gesetzlichen Vorgaben ändern sich fortlaufend. Im Zeitablauf gilt es zunehmend eigene Angabepflichten erfüllen zu können, die aus dem immer größeren Kreis der verpflichteten Unternehmen erwachsen. International gibt es verschiedene ESG-Konzepte, die über die Kundenstruktur auch für ein deutsches KMU greifen können. Die Umsetzung wirkt sich bis hin zur Kontenstruktur des Kontenrahmens aus.

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

Wir als Acconsis haben bereits freiwillig unseren eigenen Nachhaltigkeitsbericht 2023 auf Basis der derzeit gültigen CSRDs erstellt. Damit verfügen wir über Lösungen aus dem Mittelstand für den Mittelstand – und beraten Sie gerne!

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Kerstin Weidenbach-Koschnike
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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