Neue Offenlegungspflichten zu Klimazielen

Die Europäische Union hat Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eingeführt, darunter den European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E1. Diese Norm bezieht sich auf den ⁠Klimaschutz⁠, Klimaanpassung und Energie.

Sie verpflichten Unternehmen dazu, umfassend zu berichten. Dabei geht es sowohl um positive als auch negative und tatsächliche sowie potenzielle Auswirkungen.

Weiters soll das Unternehmen seine bisherigen, aktuellen und künftigen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem Pariser Abkommen (oder einem aktualisierten internationalen Abkommen über den Klimawandel) und zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C darlegen. Das Unternehmen soll angeben, welche Strategien es geplant hat, um seine Geschäftsmodelle an den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft anzupassen, und wie es damit zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C beträgt. Dabei sollen auch Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und der Abhängigkeit des Unternehmens vom Klimawandel ergeben, sowie die finanziellen Effekte auf das Unternehmen angeführt werden.

ESRS E1 – Klimawandel im Fokus

Diese Norm deckt Nachhaltigkeitsaspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel ab. Sie legt fest, dass Unternehmen sowohl positive als auch negative und tatsächliche sowie potenzielle Auswirkungen darstellen müssen und über klimabedingte Gefahren und Bedrohungen, die zu physischen Klimarisiken führen können, sowie über die Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken. Dies schließt energiebezogene Fragen ein, soweit sie für den Klimawandel relevant sind. Unternehmen müssen klar darlegen, wie sie ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und welche konkreten Schritte sie unternehmen, um ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Klimaschutzmaßnahmen und Anpassung an den Klimawandel

Unternehmen müssen ihre Bemühungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen offenlegen. Dazu gehört, wie sie dazu beitragen, die globale Erwärmung auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wie im Pariser Abkommen vereinbart. Dies umfasst u.a.:

  • Pläne und Strategien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Maßnahmen und deren Ergebnisse zur Vermeidung, Minderung oder Sanierung von Klimarisiken
  • Wesentliche klimabedingte Risiken und Chancen sowie deren Bewältigung
  • Kurz-, mittel- und langfristige finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen.

Die Anpassung an den Klimawandel bezieht sich auf die Anpassungsprozesse des Unternehmens an die tatsächlichen und erwarteten klimatischen Veränderungen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie ihre Strategien und Geschäftsmodelle widerstandsfähig gegenüber diesen Veränderungen gestalten.

Detaillierte Angaben zu Emissionen und Energieverbrauch

Die Unternehmen müssen zudem ihren Energiemix sowie ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 nach dem Greenhouse Gas Protocol offenlegen. Auch Angaben zu CO2-Reduktionsprojekten und einer möglichen internen CO2-Bepreisung sind vorgeschrieben.

Finanzielle Folgen von Klimarisiken analysieren

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Analyse der potenziellen finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken wie Stürmen oder Überflutungen sowie transitorischer Risiken im Zuge der Klimawende. Dabei sollen die Unternehmen auch Chancen, die sich durch den Klimawandel ergeben, einbeziehen und Szenarioanalysen durchführen. Die neuen Regeln sollen Investoren und anderen Stakeholdern einen umfassenden Einblick in die Klimastrategien und -risiken von Unternehmen geben.

Wie wir Sie unterstützen können:

Für viele Unternehmen bedeutet die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung eine große Herausforderung. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die komplexen Anforderungen zu erfüllen:

  • Konzeption einer ESG-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive SMART-Ansatz für ESRS E1: Spezifisch, Messbar, Angemessen, Realistisch, Terminiert
  • Beratung zur Berichterstellung inkl. TÜV-zertifiziertem CO₂-Reporting
  • Fördermöglichkeiten für Nachhaltigkeitsinvestitionen
  • Prüfung von freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen.

Ihre ACCONSIS Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS

Service Telefon
+49 89 54 71 43
oder per E-Mail:
k.weidenbach-koschnike@acconsis.de