BFH-Urteil zur Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Familiengesellschaften im Privatvermögen  

Immobilienübertragungen innerhalb einer Familie werden – insbesondere bei größerem Immobilienbesitz – häufig im Zuge der Gründung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft strukturiert.

Eine solche Familiengesellschaft hat den Vorteil, dass der Erhalt des Immobilienvermögens innerhalb der Familie über Generationen hinweg leichter gewährleistet ist, da in einem Gesellschaftsvertrag einer solchen Familiengesellschaft die Organisations- und Führungsstruktur bestimmt werden kann. 

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