Gehaltsextras – Welche Leistungen kann ich meinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt ausbezahlen?

Gerade in Hinblick auf Personalgewinnung können Arbeitgeber zusätzliche, attraktive Leistungen anbieten, die über die reine Bezahlung in Form des Gehalts hinaus gehen.

Mit ausgewählten Gehaltsextras kann der Arbeitslohn der Mitarbeiter durch steuerbegünstigte und sozialversicherungsfreie Leistungen optimiert werden, um eine höhere Nettoauszahlung zu erreichen. Arbeitgeber können so Mitarbeiter für guten Arbeitseinsatz belohnen, zusätzlich wird die Mitarbeitermotivation erhöht und Fachkräfte können an das Unternehmen gebunden werden.
Wir stellen Ihnen einige interessante Möglichkeiten vor: 


Attraktive Gehaltsextras

Ladevorrichtung Elektrofahrzeuge

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unentgeltlich oder vergünstigt eine sogenannte Wallbox für das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen übereignen oder einen Zuschuss für den Erwerb oder die Nutzung einer solchen Ladevorrichtung bezahlen, sofern diese Bezuschussung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Dieser Zuschuss ist mit 25% vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern.

Gesundheitsförderung

Pro Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers bis zu 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlen. Diese Bezuschussung gilt ausschließlich für förderfähige Maßnahmen, welche durch die Krankenkassen zertifiziert werden dürfen. Diese Zertifizierung ist die Voraussetzung für die Steuerbefreiung.

Erholungsbeihilfen

Arbeitslohn kann in pauschalbesteuerte ( 25% Pauschalsteuer )  Erholungsbeihilfe umgewandelt werden, wenn der Urlaub des Mitarbeiters in einem zeitlichem Zusammenhang mit der Auszahlung der Erholungsbeihilfe steht.

Freigrenze pro Kalenderjahr einmalig:

  • 156 EUR für den Arbeitnehmer,
  • 104 EUR für den Ehegatten/Lebenspartner des Arbeitnehmers und
  • 52 EUR für jedes Kind des Arbeitnehmers.

Betreuungsleistungen

Die kurzfristige, aus beruflichen Gründen nötige Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftiger Angehöriger kann vom Arbeitgeber bis zu 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei bezuschusst werden, wenn es sich um einen außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Betreuungsfall handelt.

Kindergartenzuschuss

Zuschüsse für Kindergartenbeiträge ( nicht schulpflichtige Kinder )  können vom Arbeitgeber steuerfrei bezuschusst werden, wenn der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die Begünstigung beinhaltet die Betreuung und Verpflegung während des Aufenthalts.

Der Mitarbeiter ist jedoch gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, die tatsächlichen Kosten des Kindergartens nachzuweisen. Die Rechnungskopie hat der Arbeitgeber als Nachweis zum Lohnkonto zu nehmen.

Jobtickets

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können vom Arbeitgeber steuerfrei bezuschusst werden, wenn der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Hierzu zählen auch die Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt. Das steuerfreie Jobticket kann ebenfalls in der Freizeit genutzt werden.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Gehaltsextras?

Pia Lösch

Pia Lösch

Fachbereichsleiterin Lohn und Gehalt

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