Steuerdaten aus Dubai: Finanzverwaltung wertet gerade sensible Daten aus

Die letzten prominenten Datenankäufe liegen schon einige Zeit zurück. Viele dürften sich noch an den Erwerb von Bankinformationen aus der Schweiz erinnern. Damit hatte sich insbesondere die Landesregierung aus NRW hervorgetan. Der Datenankauf war und ist höchst umstritten und beschäftigte sogar das Bundesverfassungsgericht. Mit den erworbenen Informationen wurden Milliardenbeträge in die Staatskasse gespült. Da wir gegenwärtig mit einer Vielzahl von Ländern offiziell Bankdaten tauschen (- die Türkei ist hier aus aktuellem Anlass angesprochen) , hatte sich das Mittel des Datenankaufs zwischenzeitlich überholt. Jetzt ist der Fiskus aber bei Steuerdaten aus Dubai offensichtlich wieder aktiv geworden.


Steuerdaten aus Dubai: Auswertung der Daten durch die Finanzverwaltung

Welche Daten liegen der Finanzverwaltung vor?

Nach verschiedenen Presseberichten und der offiziellen Stellungnahme des Bundesfinanzminsteriums  hat die Finanzverwaltung einen Datensetz mit Steuerdaten aus Dubai angekauft, der für einige Personen brisante Informationen beinhalten dürfte.

Als Gegenleistung sind nach dem Spiegel rund EUR 2.000.000 bezahlt worden.

Wer ist betroffen vom Kauf der Steuerdaten aus Dubai?

Potentiell betroffen sind alle Personen, die in Deutschland leben und Geschäftsbeziehungen nach Dubai unterhalten.

Haben diese Personen ein Konto, ein Unternehmen, eine Unternehmensbeteiligung oder eine Immobilie in Dubai, wird es für den deutschen Fiskus interessant.

Genauere Informationen, welche konkreten Inhalte in dem Datenpaket enthalten sind und woher die Datenquelle stammt, wurden nicht veröffentlicht. Zum Teil wird über einen Immobilienschwerpunkt spekuliert. In der Presse wird regelmäßig von „umfassenden Informationen über Vermögenswerte“ berichtet.

Wie geht es weiter – was bedeutet das?

Inwieweit diese Erträge in Deutschland steuerbar sind und ob diese in der deutschen Steuererklärung angegeben worden sind, wird nach den Presseberichten gegenwärtig von den zuständigen Finanzämter geprüft. Über die ersten Steuerstrafverfahren in diesem Zusammenhang wird indes noch nicht berichtet.

Steuerdaten aus Dubai?
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Dr. Christopher Arendt

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Meine Empfehlung?

Potentiell betroffene Personen sollten sich daher kurzfristig mit den bestehenden Handlungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen, um ggf. einen potentiellen Schreiben des Finanzamtes und der Steuerstrafbehörden zuvorzukommen.  

Bitte zögern Sie nicht sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite.

Interview mit Dr. Christopher Arendt


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