Steuerhinterziehung durch nicht angezeigte Airbnb-Einkünfte: Was Vermieter jetzt wissen müssen.

Das Finanzamt hat neue Informationen!

Jeder, der seine Wohnung oder einen Teil davon über Internet-Plattformen wie Airbnb vermietet, sollte sich mit dem Thema der Besteuerung auseinandersetzen. Regelmäßig wird sich eine steuerliche Handlungspflicht ergeben. In unserem Beitrag erfahren Sie, was zu beachten ist, wie man sich steuerlich korrekt erklärt und wie mit möglichen Konsequenzen bei Nichtanzeige von Einkünften aus der Vermietung umzugehen ist.


Beziehen Sie Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen? Was Sie jetzt wissen müssen.


Das Finanzamt hat neue Informationen!

Vor ungefähr 2 Jahren sind die Finanzämter erstmals abgestimmt gegen Airbnb-Vermieter vorgegangen, die ihre Einnahmen nicht steuerlich erklärt hatten. Es kam zu einer Welle von Steuerstrafverfahren.

Nunmehr liegen der Hamburger Finanzverwaltung neue Daten vor, die im Umfang deutlich über das Maß der letzten Ermittlungen hinausgehen sollen. Es ist zu vermuten, dass jetzt Daten vorliegen, die die Jahre ab 2014 betreffen.

Diese Daten werden nun an die zuständigen Steuerverwaltungen der Bundesländer zur weiteren Überprüfung weitergeleitet und ausgewertet. Dabei prüft die Finanzverwaltung, ob die Einkünfte aus der Vermietung von Wohnraum über Online-Plattformen bei den betroffenen Personen steuerlich erklärt worden sind.

Jeder, der seine Wohnung oder einen Teil davon über Internet-Plattformen wie Airbnb vermietet, sollte sich mit dem Thema der Besteuerung auseinandersetzen. Regelmäßig wird sich eine steuerliche Handlungspflicht ergeben. Einige Vermieter vergessen jedoch oder übersehen, diese Einkünfte ordnungsgemäß in ihrer Steuererklärung anzuzeigen.


Mögliche Konsequenzen

Die Nichtanzeige von Einkünften aus der Vermietung kann ernste steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies umfasst nicht nur potenzielle Nachzahlungen und Zinsen sondern auch strafrechtliche Verfahren im Falle einer Steuerhinterziehung. In extremen Fällen können nicht gemeldete Vermietungseinkünfte sogar bis zu zehn Jahre rückwirkend besteuert werden.


Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige beim Finanzamt kann dazu führen, dass das Strafverfahren vermieden wird und nur die Steuern nachgezahlt werden müssen. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob Selbstanzeige noch möglich ist.

Für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere sind folgende Merkmale zu berücksichtigen:

  • Tatendeckung: Gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO kann eine Selbstanzeige nur wirksam abgegeben werden, solange die Steuerstraftat noch nicht entdeckt ist. Ist die Tat einmal entdeckt, kann eine Selbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit führen.
  • Vollständigkeit: Es muss sicher sein, dass alle fehlenden oder falschen Angaben korrigiert wurden. Eine unvollständige Selbstanzeige kann sogar eine Strafverschärfung zur Folge haben. Alle relevanten Steuern müssen in der Selbstanzeige korrekt angegeben werden.


Zusammenfassung

Die jüngsten Entwicklungen in Hamburg zeigen, dass Steuerbehörden zunehmend bereit sind, gegen Steuerhinterziehung im digitalen Zeitalter vorzugehen. Vermieter, die ihre Einnahmen aus der Vermietung über Online-Plattformen nicht ordnungsgemäß angezeigt haben, sollten die Angelegenheit ernst nehmen. Die Möglichkeit der Selbstanzeige bietet eine Chance, die Angelegenheit ohne Strafverfolgung zu klären. Dennoch ist es ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt und im besten Interesse des Vermieters durchgeführt werden.
Wichtig ist, auch die weiteren Steuerarten in den Blick zu nehmen. Bei der Vermietung von Wohnraum über Online-Plattformen sind insbesondere die Umsatzsteuer und die City-Tax von erheblicher Bedeutung.



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