Steuerliche Berechnung von Teilmonatsbeträgen

Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens beginnt oder endet sein Arbeitsverhältnis während des laufenden Monats? Dann führt dies zu lohnsteuerlichen Auswirkungen, welche es zu beachten gilt.

Erfahren Sie im folgenden Beitrag, wann genau ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht und was lohnsteuerlich berücksichtigt werden muss.

Wenn ein Arbeitsverhältnis während eines laufenden Monats beginnt oder endet, wird das Gehalt für den anteiligen Beschäftigungszeitraum des Monats steuerlich nach Kalendertagen berechnet. Die Lohnsteuer wird anhand der Kalendertage, die der Mitarbeiter beschäftigt ist, über die Lohnsteuer-Tagestabelle berechnet.


Wann genau entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum?

  • Ausfallende Arbeitstage ohne Fortzahlung des Arbeitslohns (zum Beispiel unbezahlter Urlaub) ergeben keine steuerliche Unterbrechung. Das bedeutet, ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht ausschließlich, wenn ein Arbeitnehmer während eines Monats eingestellt wird oder das Arbeitsverhältnis während eines Monats beendet wird.

Welche lohnsteuerlichen Auswirkungen haben Teilmonatsbeträge?

  • Die Lohnsteuer folgt in diesem Falle nicht der Sozialversicherung – da in der Sozialversicherung auch Teillohnzahlungszeiträume entstehen können – zum Beispiel bei Krankengeldbezug, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
  • Die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers gelten an dem Tag, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Das gilt ebenfalls bei einem Wechsel des Hauptarbeitgebers im Laufe des Monats.

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Pia Lösch

Pia Lösch

Fachbereichsleiterin Lohn und Gehalt


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