Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.02.2023 hat nun das höchste deutsche Finanzgericht erstmalig Stellung zu ertragsteuerlichen Fragen bei Krypto-Assets – Bitcoins und Co. –genommen.
Darin wird den bisher ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen gefolgt und auch wesentliche Auszüge des BMF-Schreibens vom 10. Mai 2022 bestätigt.
- Was gilt nun für Krypto-Gewinne,