Bitcoin als Ware: Werden alternative Coins in den USA als Wertpapiere eingestuft?

Ein neuer Wind weht durch die Kryptowelt, denn in den USA wird darüber diskutiert, ob Alternative Coins (Altcoins) als Wertpapiere klassifiziert werden sollen. Diese mögliche Umstellung wirft Fragen auf:

  • Was bedeutet das für spaßige Kryptowährungen wie Dogecoin und Shiba Inu? Wie sieht es mit etablierten Größen wie Bitcoin und Ethereum aus?
  • Werden Altcoins ihren Platz im Markt behaupten oder führt die Neuerung zu einem verstärkten Fokus auf Bitcoin?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich dadurch?

Wir werfen einen Blick auf die Voraussetzungen für diese Klassifizierung, den Howey-Test, und beleuchten mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Investoren und die gesamte Kryptoindustrie. Die Zukunft der Kryptowährungen steht möglicherweise vor einem bedeutenden Wandel.


Alternative Coins sollen in den USA als Wertpapiere eingestuft werden?

Bedeutet das das Aus für Spaß-Coins wie Doge-, Shiba Inu- oder den Spongebogcoins? Und wie verhält es sich mit den Blue Chips BTC oder ETH oder auch für Ethereum?  Welche steuerlichen Folgen ergeben sich hieraus?

Während man in Deutschland heute allenfalls in wenigen Fällen Kryptowährungen als Wertpapiere ansehen dürfte, positioniert sich die amerikanische Börsenaufsicht deutlicher. Ganz offensichtlich soll dort der ganz überwiegende Teil der Kryptowährungen wie Wertpapiere behandelt werden. Das hätte ganz erhebliche Konsequenzen für den Markt, schließlich sind die damit verbundenen Regularien sehr restriktiv.    


Die amerikanische Börsenaufsicht äußert sich zur rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen

Gary Gensler, der Vorsitzende der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC), bestätigte in zahlreichen Interviews und Reden seine Ansicht – und die seiner Behörde –, dass Bitcoin als eine „Ware“ anzusehen sei, während die meisten anderen Krypto-Assets Wertpapiere darstellen sollen. Dieser Standpunkt unterstreicht die komplexen und vielfältigen Herausforderungen, die die Regulierung digitaler Assets mit sich bringt.


Voraussetzungen zur Betrachtung von Altcoins als Wertpapiere

„Altcoins“ (Alternative Coins) sind alle Kryptowährungen außer Bitcoin. Die Klassifizierung von Altcoins als Wertpapiere hängt von ihren spezifischen Eigenschaften und der Art und Weise ab, wie sie ausgegeben werden. Ein zentrales Kriterium hierbei ist der so genannte Howey-Test. Dies ist ein Prüfverfahren, das in den USA von der SEC verwendet wird, um festzustellen, ob ein bestimmtes Asset als Wertpapier klassifiziert werden sollte. Nach dem Howey-Test ist ein Asset ein Wertpapier, wenn es

  • eine Investition von Geld beinhaltet,
  • in einem gemeinsamen Unternehmen ist, und
  • einen erzielten Gewinn aus den Bemühungen Dritter erwartet. Das heißt, der Investor muss wenig bis gar keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistung der Investition haben.

Viele Kryptowährungen, insbesondere solche, die durch Initial Coin Offerings (ICOs) ausgegeben werden, können diesen Kriterien entsprechen.


Nur Bitcoin gilt als Ware

Nach der Ansicht von Gary Gensler könnte nur Bitcoin als Ware betrachtet werden, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Es gibt bei Bitcoin keine zentrale Instanz. Diese Eigenschaft macht Bitcoin eher zu einer Ware wie Gold oder Silber, die unabhängig von einer zentralen Instanz gemined, gehalten, gehandelt und als Tauschmittel verwendet werden kann.
  • Bitcoin hat ein begrenztes Angebot von 21 Millionen Einheiten. Dies ähnelt eher physischen Rohstoffen als traditionellen Währungen, die theoretisch unbegrenzt von Zentralbanken gedruckt werden können. Das begrenzte Angebot trägt zur Wertschätzung von Bitcoin bei und kann es zu einer Absicherung gegen Inflation machen, ähnlich wie Gold.
  • Ein weiterer Aspekt, der Bitcoin als Ware klassifiziert, ist seine Verwendung als Spekulationsobjekt. Bitcoin unterliegt starken Preisschwankungen. Diese Volatilität ist eher mit Rohstoffen als mit stabilen Währungen vergleichbar.
  • Die US-Commodity Futures Trading Commission (CFTC) definiert eine Ware als jeden Artikel, der in einem Vertrag gehandelt wird und dessen Wert von Marktentwicklungen bestimmt wird. Der Bitcoin wird an mehreren Börsen gehandelt und sein Wert wird vollständig von Angebot und Nachfrage bestimmt. Gensler ist mithin der Auffassung, dass nur der Bitcoin die Eigenschaften einer Ware erfüllt, weshalb die CFCT die Bitcoin Regulierung übernehmen sollte.


Wenn ein Kryptowährung als Wertpapier klassifiziert wird, hat dies erhebliche regulatorische Auswirkungen, und zwar:

  • Alle Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben, müssen der Offenlegungspflichten genügen. Das bedeutet, sie müssen umfangreiche Informationen über ihr Geschäft, ihre finanzielle Situation und die Risiken der Investition offenlegen.
  • Wertpapiere müssen in der Regel bei der SEC registriert werden, bevor sie an die Öffentlichkeit verkauft werden können. Wenn es sich bei Kryptowährungen um Wertpapiere handelt und ihre Emittenten sie nicht als solche registrieren, kann die SEC sehr leicht rechtliche Schritte einleiten. Die SEC ist in diesem Zusammenhang  in den letzten Jahren gegen mehrere Handelsplattformen wie Nexo, Paxos und Gemini vorgegangen.
  • Initial Coin Offerings (ICOs), die nicht die gesetzlichen Bestimmungen für Wertpapierangebote einhalten, könnten hohe Strafen mit sich bringen führen, wenn ihre Tokens als Wertpapiere eingestuft würden.


Die Besteuerung von Altcoins als Wertpapiere würde sich auch erheblich von der Besteuerung von Waren unterscheiden.

Wenn sich in Deutschland eine ähnliche Auffassung wie in den USA durchsetzte, dann hätte dies ganz erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung. Gegenwärtig wird für die Besteuerung insbesondere auf die einjährige Spekulationsfrist von § 23 EStG abgestellt. Danach bleiben Gewinne steuerlich unberücksichtigt, wenn Ankauf- und Verkauf der Kryptowährung ein Jahr auseinander liegen.

Das wäre jedenfalls für die Altcoins vorbei. Jeder Veräußerungsvorgang würde unabhängig von der Haltefrist der Besteuerung unterworfen werden, allerdings grundsätzlich zu 25% Kapitalertragsteuer.   


Unternehmen, die Altcoins als Zahlungsmittel akzeptieren, müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen, wenn Altcoins als Wertpapiere eingestuft werden

Solche Unternehmen könnten dazu verpflichtet sein, zusätzliche Informationen von ihren Kunden zu sammeln und strengere Compliance-Prozesse einzuführen. In einigen Fällen könnten sie sich auch dazu entschließen, nur noch Bitcoin oder traditionelle Währungen zu akzeptieren, um die Komplexität der Einhaltung von Wertpapiergesetzen zu vermeiden.


Zusammenfassung

Obwohl die endgültigen Auswirkungen dieser Regulierungsentscheidungen noch abzuwarten sind, ist klar, dass sie bedeutende Veränderungen in der Kryptoindustrie hervorrufen werden. Die Einstufung von Altcoins als Wertpapiere würde bedeuten, dass sie sich einem strengeren regulatorischen Umfeld stellen müssten. Wertpapiere unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen und Regulierungen, die darauf abzielen, die Transparenz zu erhöhen und die Anleger zu schützen. Bitcoin hingegen, das als Ware eingestuft würde, könnte weiterhin frei auf dem Markt gehandelt werden. Dies könnte zu einer Konzentration der Krypto-Aktivität auf Bitcoin führen, da es weniger regulatorischen Hürden ausgesetzt wäre.

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