Flutkatastrophe: Wie können Arbeitgeber betroffene Mitarbeiter unterstützen?

Viele Arbeitgeber möchten Mitarbeiter/-innen, die von Unwetterkatastrophen betroffen sind, finanziell helfen. Zur Unterstützung von betroffenen Personen gelten nachfolgende lohnsteuerliche Vereinfachungen:

Betroffene Mitarbeiter/-innen können bis 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei vom Arbeitgeber als Beihilfen und Unterstützungen erhalten. Wird die Beihilfe aufgrund einer außergewöhnlichen Notfallsituation an betroffene Mitarbeiter/-innen ausbezahlt, gehört auch ein Betrag, welcher 600 EUR übersteigt, nicht zum steuerpflichtigem Arbeitslohn.


Weitere Unterstützungsleistungen für Betroffene

Steuerfreie Zinszuschüsse

Zur Beseitigung von Schäden – zum Beispiel an der selbst bewohnten Immobilie – müssen häufig Kredite aufgenommen werden. Hier kann der Arbeitgeber steuerfreie Zinszuschüsse oder Zinsvorteile gewähren. Diese Vorteile gelten für die Laufzeit des Darlehens, jedoch darf das Darlehen die Schadenshöhe nicht übersteigen.

Sachzuwendungen

Zusätzlich können dem Arbeitnehmer nach Eintritt des unvorhersehbaren Schadens unentgeltliche Verpflegung sowie die Nutzungsüberlassung einer Wohnung oder einer Unterkunft gewährt werden. Ist im Zusammenhang der Unwetterkatastrophe der PKW eines Mitarbeiters zerstört worden, kann diesem ein betriebliches KFZ zur Nutzung überlassen werden. Diese Vorteile fließen in den steuerfreien Betrag von 600 EUR pro Kalenderjahr mit ein.

Alle begünstigten Zuschüsse oder Sachzuwendungen sind nur bis zur tatsächlichen Schadenshöhe steuerfrei und müssen für jeden betroffenen Mitarbeiter im Lohnkonto mit Begründung verzeichnet werden.

Des Weiteren können Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Arbeitslohn verzichten zugunsten einer Beihilfe- oder Unterstützungsleistung des Arbeitgebers an betroffene Mitarbeiter/-innen oder einer Geldspende des Arbeitgebers zugunsten einer empfangsberechtigten Hilfsorganisation.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Unterstützungsleistungen?

Pia Lösch

Pia Lösch

Fachbereichsleiterin Lohn und Gehalt

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