Die Corona-Pandemie hat durchaus auch ihre positiven Seiten: Dank ihr ist die Digitalisierung zügig vorangeschritten und hat in allen Lebensbereichen Einzug gehalten. Wir arbeiten jetzt hauptsächlich remote, kaufen vermehrt online und investieren vermehrt in Aktien. Es liegt darüber hinaus immer noch im Trend, mit Kryptowährung zu handeln.
In diesem Zusammenhang ging auch das Thema „Digitale Kunst“ durch die Decke. Das Aktionshaus Christie’s, hat im Februar dieses Jahres ein digitales Kunstwerk mit dem Namen „Everydays: The First 5.000 Days“ für 59 Millionen Dollar versteigert. Das Kunstwerk ist eine nicht analoge Collage aus 5.000 kleinen Bildchen des Künstlers Mike Winkelmann, Künstlername Beeple.
Dieser Erfolg hat viele hellhörig gemacht und verleitet nun so manchen in den Handel mit digitaler Kunst einzusteigen, unabhängig davon, ob man nun ein Marktkenner oder ein Trendjäger ist.
Wie wird nun ein Gewinn aus Kryptokunst oder Kryptowährung besteuert?
Einige wenige schwören darauf, dass NFTs (= Non-Fungible Token, „nicht ersetzbares) die Zukunft sind, und die Vorreiter profitieren davon. Der Bitcoin hat diese Entwicklung schon einmal deutlich veranschaulicht.
Aber mal angenommen, man ist auf diesem Gebiet erfolgreich und erzielt Einkünfte, so stellt sich die Frage, ob und wie man diese versteuern muss. Und was ist, wenn man Verluste erleidet, können diese dann mit den restlichen Einkünften verrechnet werden und diese somit schmälern?
Wie wird nun ein Gewinn aus Kryptokunst oder Kryptowährung besteuert?
Der Handel mit digitaler Kunst wird genauso behandelt wie der Handel mit Kryptowährung.
Bei den bekannten Kapitalanlagen wie Aktien, Fondsanteilen usw., muss sich der Anleger heutzutage nicht um die steuerlichen Angelegenheiten kümmern, da die Banken die Abgeltungssteuer unter Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ans Finanzamt selbständig abführen.
Ganz anders ist es bei Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co), zumal sie dezentral gehandelt werden. Zwar werden sie weder als Fremdwährung noch als Kapitalanlage behandelt, dennoch können die Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen steuerrechtlich relevant werden.
Der Handel mit Kryptowährungen wird als Veräußerungsgeschäft wie bei anderen privaten Wirtschaftsgütern behandelt. Das bedeutet, dass lediglich ein Spekulationsgewinn, der innerhalb eines Jahres seit der Anschaffung erwirtschaftet wurde, versteuert werden muss. Hier greift dann nicht die Abgeltungssteuer sondern der persönliche Einkommensteuersatz.
Alle Details zur Besteuerung sowie steuerrelevanter Vorgang bei Bezahlung mit Kryptowährung, Verrechnung mit Spekulationsverlusten, Freigrenzen und was es sonst noch so zu wissen gibt finden Sie in unserem Service-Bereich unter Digitale Erträge / Kryptohandel.
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Crypto & Steuern I Interview mit Dr. Christopher Arendt I Trends #280
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