Mehrwertsteuersenkung – das müssen Sie ab dem 01.07.2020 beachten!

Um die Wirtschaft nach dem Corona-Schock der letzten Monate wieder anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung am 12.06.2020 ein umfangreiches steuerliches Konjunkturpaket beschlossen. Ein zentraler Teil dieser Maßnahmen ist die befristete Absenkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Rahmen des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Hierbei können Sie als Unternehmer im Prinzip wählen, ob Sie die Ersparnis an die Kunden weitergeben oder Ihren Ertrag erhöhen wollen.

Für die Buchführung und die Rechnungsprüfung in Ihrem Unternehmen stellt die Neuerung jedoch schon allein aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit für die Umstellung eine Herausforderung dar.

Wir haben im Folgenden die wichtigsten Aspekte der Mehrwertsteuersenkung für Sie zusammengestellt.



ACCONSIS – Mehrwertsteuer-Information

Mehrwertsteuersenkung –
das müssen Sie ab dem 01.07.2020 beachten!

In dieser Mandanten-Information erhalten Sie relevante Informationen zu

  • Welcher Steuersatz gilt wann?
  • Wie ordnen Sie die Steuersätze zeitlich richtig zu?
  • Welche Spezialfälle sind zu beachten?
  • Muss die Steuersatzminderung an Kunden weitergegeben werden?
  • Checkliste zur Umsetzung der Steuersatzänderung 
Mehrwertsteuer Infoblatt zur Senkung


Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie beim Service der ACCONSIS Corona Task Force.

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Rolf Hackspiel Umsatzsteuerexperte in München

Dipl. Fin.-W. (FH), Steuerberater
Rolf Hackspiel
Geschäftsführer der Acconsis GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Service-Telefon
+49 89 54 71 43
oder per E-Mail
r.hackspiel@acconsis.de

Meine Empfehlung

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