Quo vadis Liquidität? Corona-gebeutelte Unternehmen unter Handlungsdruck

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Aktuell verfügen die meisten Unternehmen noch über genügend Liquidität bzw. solide Liquiditätspolster, aber eine ungewisse Zeit steht wieder bevor. Werden mit oder ohne Überbrückungshilfen im kommenden Jahr die benötigten Mindestumsätze nicht erreicht, wird es deshalb für viele Unternehmen finanziell schwierig zu überleben.

Deshalb ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Problematik zur präventiven Worst-Case Vermeidung aus aktueller Sicht absolut nötig.

Ob Corona-Schnellkredit oder alternative Finanzierungslösungen – wie sehen mögliche Lösungswege aus? Welche Handlungsspielräume gibt es?

Ausbleibende Gäste und Fachkräftemangel – welche Auswirkungen hat das auf die Liquidität?

Aus den Überbrückungshilfen III oder III Plus verfügen die meisten Unternehmen momentan noch über solide Liquiditätspolster. Doch angesichts des Pandemiegeschehens und der daraus resultierenden sinkenden Auslastung sind diese schnell aufgebraucht. Durch den Fachkräftemangel konnten viele Betriebe zudem nicht unter Vollauslastung arbeiten, was ebenfalls den Umsatz gedämpft und zusätzliche Liquiditätspolster verhindert hat.

Über den Winter bis weit in 2022 hinein werden insbesondere Unternehmen der Gastronomie- und Hotelbranche mit starken Umsatzrückgängen, schwankenden Umsätzen und fortlaufenden Kosten zu kämpfen haben. Die Liquiditätspolster sind dann schnell aufgezehrt und – was wesentlich riskanter für den Betrieb ist – gegebenenfalls nicht ausreichend, um die finanziellen Verluste zu decken.

Liquidität – das A und O um überlebensfähig zu bleiben

Um überlebens- und handlungsfähig zu bleiben, hat die Liquidität deshalb höchste Priorität. Mittels Liquidität wird die Zahlungsfähigkeit gesichert und eine mögliche Krise oder gar Insolvenz vermieden. Ist die vorhandene Liquidität jedoch über die Verluste aufgebraucht und sind keine ausreichenden eigenen Mittel mehr vorhanden, wird es sehr schnell eng.

Selbst wenn die Regierung neue Wirtschaftshilfen auflegt, sind diese nur temporär dienlich und beseitigen voraussichtlich nur den gröbsten Liquiditätsengpass. Die Risiken von Minderauslastungen und Umsatzrückgängen aufgrund Corona oder fehlendem Personal bleiben aber bestehen.

Unsere Empfehlung: Szenario-Planung und Optimierung der Finanzierungsstruktur als Grundlage

Eine Möglichkeit, frühzeitig und lösungsorientiert die Problematik aufzugreifen, besteht aus mehreren Schritten:

  • Zum einen, trotz aller Unsicherheiten eine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für den aktuellen Winter und das kommende Jahr erstellen. Dieser Planung werden unterschiedliche Szenarien zugrunde gelegt, zum Beispiel: Auslastung nahe 0 %, Teilschließung, Wirtschaftshilfen kommen/kommen nicht, Umsatz schwankt in 2022, Kosten steigen um x % etc.
  • Auf Basis dieser Planung kann abgeleitet werden, wie sich Ihr Unternehmen nächstes Jahr entwickelt und welche Auswirkungen dies auf Ihre Liquidität hat. Hieraus kann ein möglicher Kapitalbedarf abgeleitet werden, der im Anschluss über eine Finanzierung, Kontokorrentlinienerhöhung oder Tilgungsaussetzung aufgefangen werden kann.
  • Parallel dazu sollte Ihre aktuelle Finanzierungssituation beleuchtet werden um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für weitere Finanzierungsmaßnahmen erfüllt. Sollten diese Voraussetzungen noch nicht vorliegen, wäre aktuell noch Zeit diese zu erarbeiten.

Welche Lösungen bieten sich an?

Aktuell können Betriebe, welche ihren Kapitalbedarf ermittelt haben, problemlos einen Corona-Schnellkredit beantragen und so ihren Liquiditätsdruck vorausschauend mindern.

Für den Schnellkredit sind keine Sicherheiten nötig, da die Haftung zu 100 % übernommen wird. Des Weiteren sind bis zu 2 Jahre tilgungsfrei möglich. Betriebe, die den Schnellkredit in Anspruch nehmen möchten, müssen einige wenige Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

WICHTIG: Die Anträge für Corona-Schnellkredite müssen bis spätestens 31. Dezember 2021 eingereicht werden! Kommen Sie deshalb schnellstmöglich auf uns zu.

(UPDATE VOM 08.12.2021: Die Frist für die Einreichung wurde bis 30. April 2022 verlängert)

Alternativ stehen verschiedene Finanzierungslösungen Ihrer Hausbank zur Verfügung. Dafür ist jedoch eine Planung als Handlungsgrundlage die Mindestanforderung.

Gerne besprechen wir mit Ihnen unverbindlich in einem Erstgespräch Ihre individuellen Möglichkeiten.

Im Weiteren sind unsere Beratungsleistungen in vielen Fällen zu 50 % über die BAFA förderbar und in der Überbrückungshilfe III Plus ansetzbar. Sie erhalten so professionelle Beratung und Unterstützung zum kleinen Preis, aber mit großer Wirkung.

Dringender Handlungsbedarf

Die Corona-Schnellkredite müssen bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.

Um den größtmöglichen Handlungsspielraum für Sie nutzen zu können, kommen Sie bitte schnellstmöglich auf uns zu!

(UPDATE VOM 08.12.2021: Die Frist für die Einreichung wurde bis 30. April 2022 verlängert)

Klaus Nützl

Dipl.-Bankbetriebswirt (BA)
Leitung Immobilien- und Finanzierungsberatung

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