Überbrückungshilfe Corona (Phase 2) wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informierte am 18. September 2020 über die Verlängerung und Ausweitung der Überbrückungshilfe Corona (Phase 2). Das gilt für die Monate September bis Dezember 2020. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Das Hilfsprogramm (Überbrückungshilfe II) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Unterstützt wird mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. 


Überbrückungshilfe Corona (Phase 2)

Die Grundstruktur der Überbrückungshilfe als branchenoffenes Zuschussprogramm zu den Fixkosten bleibt auch in der Verlängerung erhalten. Aber bezüglich der Antragsberechtigung und der Förderhöhe gibt es relevante Änderungen: Statt des starren Zugangskriteriums eines 60% Umsatzrückgangs im April und Mai  können künftig all die Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 % oder die in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % erfahren haben.

Was die Förderhöhe angeht, werden die systemfremden KMU-Deckelbeträge von 9.000 Euro und 15.000 Euro ersatzlos gestrichen und die Fördersätze gestaffelt auf bis zu 90 % erhöht. Außerdem wird die Untergrenze, ab der Unternehmen Förderung erhalten können, von 40 % auf 30 % Umsatzeinbruch abgesenkt und die Personalkostenpauschale von 10 % auf 20 % erhöht.

Mit diesen Modifikationen wird die Überbrückungshilfe für einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen zugänglich und gleichzeitig die Förderbeträge erhöht.

Ziel ist es, schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, dass Anträge für die Überbrückungshilfe II spätestens ab Mitte Oktober gestellt werden können.

Einzelheiten zu den beschlossenen Änderungen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Term Sheet und der Pressemitteilung.
Alle Details finden Sie im Term Sheet des BMWi, sowie der Presseerklärung vom 18.09.2020 des BMWi.


Wir raten diese nicht zurückzuzahlende Überbrückungshilfe zu beantragen und zu nutzen.

Die Überbrückungshilfe Corona ist nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu beantragen. Wir unterstützen Sie gerne.




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