Verschärfte Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise

Verrechnungspreise, auch bekannt als Transfer Pricing, sind ein wesentliches Element der internationalen Steuerplanung und Compliance für Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte betreiben. Unter Verrechnungspreisen versteht man die Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen – beispielsweise einer deutschen Unternehmenszentrale und ihren ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen – für Waren, Dienstleistungen, Managementleistungen oder Rechte (wie z.B. Lizenzen) angesetzt werden.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der sogenannten „DAC-7“-Richtline hat der deutsche Gesetzgeber die Vorlagepflicht der Verrechnungspreisdokumentation nun inhaltlich und zeitlich verschärft. Was sind die Folgen?

Verschärfungen durch „DAC-7“-Umsetzung

Es ist davon auszugehen, dass nicht nur – wie bisher im Regelfall – lediglich im Rahmen der Außenprüfung die Verrechnungspreisdokumentation angefordert wird. Stattdessen muss erwartet werden, dass ein solches Verlangen bereits im Rahmen der Veranlagung erfolgen kann.

Verkürzung der Frist ab 31.12.2024

Im Rahmen einer Außenprüfung ist die Dokumentation unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen (statt bisher 60 Tagen) nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen.

Zudem kann die Finanzbehörde jederzeit die Vorlage verlangen. In diesem Fall besteht ebenfalls lediglich eine Frist von 30 Tagen nach Anforderung.

Diese Änderungen finden erstmalig Anwendung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sowie für vorher entstandene Steuern, wenn für diese nach dem 31.12.2024 eine Betriebsprüfung angeordnet wird.

Tipp: Da der Aufwand für eine ordnungsgemäße Dokumentation sehr hoch ist, empfehlen wir eine Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation parallel zur Steuererklärung.

Steigende Gefahr von Sanktionen

Durch die Verschärfung der bisherigen Rechtslage steigt das Sanktionsrisiko für Unternehmen. Eine nicht fristgerechte Vorlage der Dokumentation kann nach § 162 Abs.4 Abgabenordnung (AO) mit Verspätungszuschlägen bis zu einer Höhe von einer Million Euro (mindestens 100 EUR/Tag pro Geschäftsvorfall) bestraft werden.

Welche Unternehmen sind zu einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Unternehmens, die Art und das Volumen der grenzüberschreitenden Transaktionen sowie die spezifischen gesetzlichen Anforderungen des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist. Im Allgemeinen gilt:

  • Unternehmen, die Teil eines multinationalen Konzerns sind und grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, sind in der Regel zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet.
  • Bestimmte Arten von Transaktionen, wie z.B. die Übertragung von immateriellen Vermögenswerten oder bedeutende Finanztransaktionen, können unabhängig von der Größe des Unternehmens eine Dokumentationspflicht auslösen.
  • Die Schwellenwerte, ab denen Unternehmen zur Erstellung und Vorhaltung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind, sowie die spezifischen Anforderungen können sich von Land zu Land unterscheiden. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen in jedem Land, in dem das Unternehmen tätig ist, zu überprüfen.
  • Die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen geben einen Rahmen vor, der von vielen Ländern übernommen wurde. Dieser umfasst die Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreise, einschließlich der Erstellung von länderbezogenen Berichten (Country-by-Country Reporting) für große multinationale Konzerne.

Was gilt es bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen zu beachten?

Verrechnungspreise sind besonders relevant für multinationale Konzerne, da sie direkten Einfluss auf die Gewinnverteilung zwischen verschiedenen Ländern und somit auf die Steuerbelastung des Gesamtkonzerns haben.

Interne Transaktionen müssen jedoch zu Preisen abgewickelt werden, als würden sie zwischen unabhängigen Dritten stattfinden, um eine faire und marktgerechte Bewertung sicherzustellen. Diese Preisermittlung ist vom steuerpflichtigen Unternehmen zu dokumentieren und den Finanzbehörden gegenüber offenzulegen

Die Unternehmen müssen deshalb sorgfältig darauf achten,

  • dass ihre Verrechnungspreispolitik den lokalen und internationalen Vorschriften entspricht und
  • dass die Dokumentation angemessen und laufend erfasst ist.

Angesichts der globalen Steuerreformen und der verstärkten Prüfungsaktivitäten der Steuerbehörden können sonst hohe Steuernachforderungen drohen!

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Verrechnungspreisdokumentation

Unsere Experten bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und regulatorischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Zu unseren Services zählen:

Erstellung eines kompletten Sets Verrechnungspreisdokumentation

  • bestehend aus Master File, Local File und CBR Reporting,
  • auch für ausländische Tochtergesellschaften nach lokalen Anforderungen in Landessprache.

Fitness Check für Ihre bereits bestehende Dokumentation

  • zur Vorbereitung von Finanzierungsrunden, Betriebsprüfungen und M&A Transaktionen.
  • Wir identifizieren, wo sich Schwachstellen befinden und wie sich diese schließen lassen.

Fortlaufende Aktualisierung

Die OECD Musterrichtlinien ändern sich? Kein Problem, wir kümmern uns um die Anpassung.

Unsere Empfehlung

Die anstehenden Änderungen führen zu einer erheblichen Verschärfung der Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise und zu zusätzlichen Sanktionen. Auch kleinere und mittlere Unternehmen sind davon betroffen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Prozesse zu implementieren, die eine umfassende und zeitnahe Dokumentation der konzerninternen grenzüberschreitenden Transaktionen sicherstellen. Wir unterstützen Sie dabei!

Ihre ACCONSIS Ansprechpartnerin

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