Corona-Prämie für Mitarbeiter – wie sind die Bedingungen?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis 31.12.2020 aufgrund der aktuellen Corona-Krise Beihilfen oder Unterstützungen in Form einer Corona-Prämie für Mitarbeiter bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 EUR entweder steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen oder als Sachlohn steuerfrei gewähren.

Wie sind hierzu die Bedingungen um eine Corona-Prämie an die Mitarbeiter auszahlen zu können?


Corona-Prämie für Mitarbeiter – Bedingungen

Voraussetzung für die Auszahlung an die Mitarbeiter ist, dass die Beihilfen oder Unterstützungen (Corona-Prämie) infolge der Corona-Krise zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt werden.

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung gilt pro Mitarbeiter der Betrag bis maximal 1.500 EUR. Die Sonderzahlung kann bis Ende 2020 auch in Teilbeträgen an die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten handelt.

Im Falle eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses muss die Gewährung dieser Beihilfe oder Unterstützung jedoch auch unter Fremden üblich sein.

Die Corona-Prämie kann für jedes Arbeitsverhältnis gesondert geleistet werden. Folglich darf der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Arbeitsverhältnis ausgeschöpft werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hat.


Erinnerung: Antrag auf Kurzarbeitergeld bei Bedarf neu stellen

Falls sich Ihr Betrieb oder ein Betriebsteil aktuell noch in Kurzarbeit befindet, prüfen Sie für welchen Zeitraum Ihnen die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld bei Erstantragsstellung bewilligt hat. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss der Antrag zwingend neu bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf monatliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit.


Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

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