Für alle, die ab 2.11. schließen müssen, sind die neu angekündigten Corona Wirtschaftshilfen äußerst interessant!

Unternehmen die von der vorübergehenden Schließung betroffen sind, wie z.B. die Gastronomie, sollen 75 % des Umsatzes von November 2019 erhalten.

Die Antragstellung wird voraussichtlich wieder über die Plattform der Überbrückungshilfe laufen. Allerdings muss diese erst hierfür programmiert werden. Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld (KuG) werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Zudem wird der KfW-Schnellkredit auch Betrieben unter 10 Mitarbeitern zugänglich gemacht. Für diesen Kredit übernimmt die komplette Haftung der Bund. Insofern interessant für Unternehmen welche keine Sicherheiten stellen können oder wollen.

Des Weiteren wird die Überbrückungshilfe III (bis Mitte 2021) für bestimmte Branchen angekündigt.


Corona Wirtschaftshilfen November 2020


Wir raten dringend, diese Wirtschaftshilfe zu beantragen und zu nutzen.

Die Antragstellung ist nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu beantragen. Wir unterstützen Sie gerne und beantworten auch alle Ihre Fragen. Melden Sie sich bei uns.

„Mit neu­en, au­ßer­or­dent­li­chen Co­ro­na-Hil­fen stark durch die Kri­se“, Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 29.10.2020




Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

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