EPBD-Neufassung: EU-Richtlinie treibt Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Gebäuden voran

Die Europäische Union hat entscheidende Schritte unternommen, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern. Im März 2024 hat das EU-Parlament für die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Die Neufassung markiert einen Wendepunkt für den Immobiliensektor. Die Initiative zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen, was sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile verspricht. Der folgende Artikel beleuchtet die Ambitionen, wichtige Neuerungen und den Einfluss der Richtlinie auf die Immobilienbranche, sowie die sich ergebenden Herausforderungen und Möglichkeiten.

Vision der EU: Nullemissionsgebäude bis 2050

Die EU strebt mit der Neufassung der EPBD an, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Dieses ambitionierte Ziel setzt klare Vorgaben für Neubauten und bestehende Gebäude, mit einem Fokus auf erneuerbare Energien und dem Ausschluss fossiler Heizsysteme. Die Initiative umfasst die Einführung von Renovierungspässen und die Anforderung einer Ökobilanz für Neubauten ab 2030, was den Weg zu einer nachhaltigeren Bau- und Immobilienbranche ebnet.

Die Neuerungen auf einen Blick:

Das EPBD-Update bringt bedeutende Neuerungen für die Energieeffizienz in Gebäuden innerhalb der EU:

  • Null-Emissionen-Gebäude im Neubau: Ab 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein, öffentliche Gebäude bereits ab 2028.
  • Ausstieg aus fossilen Heizsystemen: Keine Förderungen mehr ab 2025 und ein Verbot ab 2040.
  • Voraussetzungen für die Solarnutzung: Förderung der Installation von Solaranlagen in Neubauten und öffentlichen Gebäuden ab 2027.
  • Förderung von Renovierungen: Bereitstellung von EU- und nationalen Fonds zur Unterstützung von Renovierungsprojekten.
  • Sanierungspflichten für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude (Mindestenergieeffizienzstandards – MEPS).
  • Reduktion des Primärenergieverbrauchs: Zielsetzung, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2030/2035 signifikant zu senken.

All diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern und den Übergang zu einer klimaneutralen EU bis 2050 zu unterstützen.

Auswirkungen auf die Immobilienbranche – Chancen und Herausforderungen

Die Neufassung der EU-Richtlinie konfrontiert Eigentümer und Bauherren mit der Herausforderung, in energieeffiziente Technologien und die Sanierung von Bestandsgebäuden zu investieren. Diese Anforderungen bedeuten zunächst höhere Ausgaben. Gleichzeitig eröffnet die Richtlinie Chancen durch die Förderung nachhaltigen Bauens und verbesserte Energieeffizienz, was langfristig zu Kosteneinsparungen und einem gesteigerten Immobilienwert führt. Die Unterstützung durch EU- und nationale Fonds erleichtert dabei die Umsetzung der geforderten Maßnahmen.

Förderung und Finanzierung

Das EPBD-Update bietet verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf EU- und nationaler Ebene, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern:

  • EU-Ebene: Kohäsionsfonds, Aufbau- und Resilienzfazilität, Klimasozialfonds unterstützen Renovierungsprojekte.
  • Nationale Ebene: Es stehen ebenfalls Fördermittel für die Finanzierung von Renovierungen zur Verfügung.

Diese Fördermittel sollen Investitionen in energetische Sanierungen erleichtern und den Übergang zu erneuerbaren Energien fördern.

FAZIT

Die Neufassung der EPBD-Richtlinie hat eine erhebliche Bedeutung für den Immobiliensektor und trägt dazu bei, den Gebäudebestand in Europa bis 2050 emissionsfrei zu gestalten. Dies stellt die Immobilienbranche vor große Herausforderungen, da erhebliche Investitionen und Änderungen in Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden erforderlich sind. Gleichzeitig bietet die EPBD aber auch Chancen, wie den Schutz vor Energiekosten-Volatilität, die Steigerung des Investitionswertes und der Attraktivität von Gebäuden sowie die Förderung von Nachhaltigkeit. Insgesamt stellt die Neufassung eine positive Herausforderung dar, die aktiv angegangen werden muss.

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Dipl.-Bankbetriebswirt (BA)
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