Überbrückungshilfe III: Förderungsfähige Digitalisierung- und Hygienemaßnahmen

Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen. Lockdown, Kontaktbeschränkungen, erhöhte Hygienekonzepte: Die notwendigen und gleichzeitig existenzbedrohenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führen bei vielen Unternehmen zu großen Umsatzeinbußen.

Die aktuelle Überbrückungshilfe III kann jedoch dabei behilflich sein, diese Umsatzeinbußen auszugleichen bzw. zumindest zu begrenzen.

Neben der Förderung der Kosten für Marketing- und Werbemaßnahmen, um auch in Krisenzeiten auf ein Unternehmen aufmerksam zu machen, bestehen für antragsberechtigte Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.


Förderung von Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Welche Digitalisierungsmaßnahmen können gefördert werden?

Nach unseren Erfahrungen aus inzwischen über 200 Anträgen für unsere Mandanten werden insbesondere folgende Investitionen als förderungsfähig anerkannt:

  • Einrichten eines Onlineshops
  • Bearbeitung / Aktualisierung Internetpräsenz inkl. Social Media und SEO
  • Anschaffung von IT-Hard-/Software für ortsunabhängige Leistungserbringung
  • Optimierung Internetanschluss (z.B. Glasfaser)
  • Update von Softwaresystemen.

Darüber hinaus zählen branchenspezifische Digitalisierungsvorhaben rund um Kassensysteme, Kundenregistrierung, Kundenbestellprozesse und Kundenbindung zu den geförderten Maßnahmen.

Welche Hygienemaßnahmen können gefördert werden?

Bereits zu Beginn der Corona-Krise haben viele Unternehmen in diesem Bereich intensiv investiert. Gefördert werden u.a. Maßnahmen wie

  • Trennwände und Luftfilter
  • Klima- und Lüftungsanlagen
  • Bauliche Umsetzung der Hygienekonzepte (Abstand, Belüftung oder Verlagerung in Außenbereiche)
  • Einrichtung Außengastronomie

Aber auch weitere Hygieneverbesserungen sind im Rahmen der Überbrückungshilfen III förderungsfähig. Beispielsweise:

  • Einrichtung abwischbarer Bodenbeläge
  • Optimierung Kundenlayout für To Go-Geschäft
  • Kontaktlose Türschließungen

Auch Schnelltests für Kunden oder Mitarbeiter werden gefördert. Besonders interessant angesichts der Testbereitstellungspflicht für Unternehmen sowie vorgeschriebener Nachweise von negativen Tests für Einzelhandel und Serviceleistungen ab bestimmten Inzidenzwerten.

Sprechen Sie mit unseren Experten!

Aus unternehmerischer Sicht ist es absolut sinnvoll, diese verschiedenen Möglichkeiten zu beleuchten und proaktiv anzugehen. Dafür stehen Ihnen unsere Ansprechpartner aus der Corona Taskforce jederzeit gerne zur Verfügung.

Bis dahin weiterhin alles Gute & bleiben Sie gesund!




Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie beim Service der ACCONSIS Corona Task Force.

Wir unterstützen Sie gerne!

Dipl.-Kfm. (FH), MBA
Christoph Müller
Leiter Controlling

Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
c.mueller@acconsis.de

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