Grundsteuer 2022 – Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer!

Weitere Aktualisierung 31.01.2023: In Bayern wird die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis Ende April verlängert.

Im Freistaat Bayern bekommen Immobilien- und Grundstückseigentümer*innen nun weitere drei Monate Zeit zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Dies wurde am 31.1.2023 kurzfristig im Kabinett beschlossen. Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat „noch einmal Entlastung geben“ – insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Die neue Abgabefrist endet am 30. April 2023.

Was ist der Hintergrund für die neue Grundsteuer? Nun, der altbekannte Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die jeder Grundstücks- und Immobilieneigentümer in Deutschland zahlt, hat ausgedient. Er wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt.

Der Gesetzgeber hat nun ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, welches die Regelungen zur Neubewertung enthält. Zu diesem Zweck müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine Steuererklärung abgeben.


Grundsteuerreform – das ist 2022 zu tun

Wie wird die neue Grundsteuer ermittelt?

Künftig wird der Grundsteuerwert die Bemessungsgrundlage bilden. Zu diesem Zweck werden sämtliche Grundstücke zum 01.01.2022 neu bewertet. Die neu ermittelte Grundsteuer wird dann erstmals ab 01.01.2025 fällig. Die Grundsteuer selbst wird von den jeweiligen Kommunen festgesetzt.


Wer ist von dieser Grundsteuerreform betroffen und was ist zu tun?

Für die Neubewertung der Grundstücke müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer in Deutschland für jede Immobilieneinheit bzw. jedes Grundstück eine Feststellungerklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.


Welche Fristen gelten für die Ermittlung der neuen Grundsteuer?

Voraussichtlich ab Ende März 2022 erfolgt eine Aufforderung zur Abgabe entsprechender Feststellungserklärungen durch öffentliche Bekanntmachung der Finanzverwaltung. Zusätzlich planen einige Länder-Finanzverwaltungen, gesonderte Informationsschreiben an jeden Grundsteuerpflichtigen zu versenden.

Nach derzeitigem Stand muss die Übermittlung der Feststellungserklärung im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 erfolgen.

Am 13. Oktober haben die Finanzminister der Länder beschlossen, dass die die Grundsteuererklärung nun erst bis Ende Januar 2023 abzugeben ist.


Wie erfolgt die Neubewertung nach dem Bundesmodell?

Die Neubewertung erfolgt je nach Nutzung des Grundstücks. Wohngrundstücke werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet, Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke nach dem vereinfachten Sachwertverfahren.

Dieses werteorientierte Verfahren berücksichtigt zur Ermittlung des Verkehrswertes individuelle Grundstücksfaktoren wie Miet- und Bodenpreise.

Wichtig zu wissen: Bundesländer können von dieser Regelung auf Bundesebene abweichen! Davon haben einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.


Was gilt in Bayern?

Bayern wird ein Flächenmodell, d.h. ein wertunabhängiges Modell verfolgen. Die Wertermittlung weicht dabei grundlegend vom Grundsteuergesetz ab. Es basiert auf der Fläche von Grundstück und Gebäude sowie der Wohnfläche und Immobiliennutzung. Alter der Immobilie und ihr Wert spielen keine Rolle.


Welche Unterlagen muss ich wo einreichen?

Welche Unterlagen und Nachweise Sie vorlegen müssen, variiert je nach Bundesland und angewendetem Bewertungsverfahren.

  • Grundsätzlich benötigt die Finanzverwaltung allgemeine Grundbuchdaten, Angaben zur Immobiliennutzung (Wohnen/Gewerblich)) und den Bodenrichtwert.
  • Je nach Bundesland bzw. Modell sind weitere Angaben notwendig, z.B. die Immobilienart, Baujahr, Bruttogrundfläche sowie der Nutz- oder Wohnfläche des Gebäudes,.

Insbesondere wenn Sie Immobilien bzw. Grundstücke in mehreren Bundesländern besitzen, kann das schnell unübersichtlich werden.

Die entsprechende Erklärung muss vom Eigentümer online über das Steuerportal ELSTER abgegeben werden.

Wir unterstützen Sie!

Von der Erstellung der Feststellungserklärung bis hin zur Bescheidprüfung: Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei diesem Prozess.

Wir haben Unterlagen für Sie vorbereitet. Kommen Sie gerne auf uns zu.  

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Andreas Jovanic

Andreas Jovanic
Steuerberater 

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