Grundsteuerreform: Was sagt Ihr Bescheid über den Grundsteuermessbetrag aus?

Viele Grundstückseigentümer erhalten gerade im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform die Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt.

In Bayern wird neben dem „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag“ zusätzlich noch ein „Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge“ erlassen. In anderen Bundesländern weicht das Feststellungsverfahren teilweise etwas ab.

Nachdem uns nun vielfach die Frage erreicht hat, ob der Grundsteuermessbetrag auf dem Bescheid über die neue Grundsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu bezahlen ist, möchten wir hierzu einiges richtigstellen und haben deshalb die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.


Bescheide über den Grundsteuermessbetrag: Was gilt es zu prüfen und zu beachten?

Die in dem „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag“ sowie dem „Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge“ getroffenen Feststellungen bilden die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer, die ab 01.01.2025 erhoben wird. Grundlage dafür sind die eingereichte Grundsteuererklärung sowie (für Grundstücke in Bayern) das Bayerische Grundsteuergesetz.

Hier sollten Sie prüfen, ob die aufgeführten Flächen, Äquivalenzbeträge und Eigentümer korrekt berücksichtigt wurden.


Was muss ich machen, wenn die Bescheide falsch sind und welche Einspruchsfrist gilt?

Bestehen Einwände gegen die Feststellungen oder sind Daten nicht korrekt erfasst, sollten Sie beim zuständigen Finanzamt (siehe Absender der Bescheide) innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids gegen den jeweils fehlerhaften Bescheid Einspruch einlegen.

In dem schriftlichen Einspruchschreiben ist neben dem Aktenzeichen (siehe links oben im Bescheid) eine Begründung zu nennen, weshalb die Feststellung fehlerhaft ist. Wird die einmonatige Einspruchsfrist schuldhaft versäumt, sind die Bescheide rechtskräftig und eine Änderung ist nur noch unter besonderen Voraussetzungen möglich.


Wie lange haben die Bescheide Gültigkeit?

In Bayern ist eine turnusmäßige (automatische) Aktualisierung des Grundsteuermessbetrags grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich bei den im Gesetz beschriebenen relevanten Änderungen (z. B. bauliche Veränderungen) erfolgt eine Aktualisierung der ursprünglich festgestellten Werte. In diesem Zusammenhang sind die geltenden Anzeigepflichten bei Veränderungen zu berücksichtigen.


Muss ich eine Zahlung leisten und für welchen Zeitraum gilt der Grundsteuermessbetrag?

Bei dem Grundsteuermessbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid, der die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 festlegt, die wiederum von der jeweiligen Kommune erhoben wird.

Aufgrund des Grundsteuermessbescheids besteht jedoch noch keine Zahlungspflicht.

Der festgestellte Grundsteuermessbetrag wird an die zuständige Kommune weitergeleitet. Dort wird dann mittels der individuellen Hebesätze die Grundsteuer ermittelt und in einem weiteren Grundsteuerbescheid der Kommune festgesetzt und Ihnen mitgeteilt.

Erst hieraus ergibt sich dann die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer und die Zahlungspflicht.
Die Hebesätze der Kommunen für die Erhebung ab 01.01.2025 sind derzeit noch nicht veröffentlicht.

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Wir unterstützen Sie!

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag haben oder weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte gerne bei mir.

Von der Erstellung der Feststellungserklärung bis hin zur Bescheidprüfung: Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei diesem Prozess.

Wir haben Unterlagen für Sie vorbereitet. Kommen Sie gerne auf uns zu.  

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Andreas Jovanic

Andreas Jovanic
Steuerberater 

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