Bürokratiemonster für Arbeitgeber? Arbeitsverträge müssen ab 1. August verschärften Vorgaben genügen

Nachweisgesetz: Arbeitsverträge müssen auf den Prüfstand hinsichtlich verpflichtender transparenter Arbeitsbedingungen

Ab dem 1. August 2022 gelten die geänderten Regelungen des Nachweisgesetzes. Hintergrund ist die am 31.7.2019 in Kraft getretene EU – Richtlinie 2019/1152 (Arbeitsbedingungenrichtlinie).

Das heißt für Arbeitgeber konkret, dass sie ihre Arbeitsverträge prüfen müssen,

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Das GbR-Gesellschaftsregister kommt: jetzt klären, was zu tun ist!

Informationen über eine GbR und die Personen, die hinter der GbR stehen, sind bisher nicht so leicht zu bekommen wie z.B. im Fall einer GmbH.

Das wird sich zum 01.01.2024 ändern, wenn mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingeführt wird.

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Tastatur mit "Overtime"-Taste

Aktuelles BAG-Urteil zu Überstunden: Beweislast nicht beim Arbeitgeber!

Überstunden und ihre Abgeltung sind oft Grund für Streit zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Das gilt vor allem, wenn nach einer Kündigung noch Überstunden „auf dem Zettel“ stehen und Ex-Mitarbeitende diese Überstunden bezahlt bekommen wollen.

Aber wer muss beweisen, ob Überstunden tatsächlich geleistet wurden? Bisher der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin.

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Heimlicher Mitschnitt Gespräch am Arbeitsplatz: Kann man Mitarbeitende (fristlos) kündigen?

Gespräche zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Mitarbeitenden sind nicht selten heikel. Denn wenn Konflikte im Arbeitsverhältnis schwelen oder schon ausgebrochen sind, geht es in solchen Gesprächen auch gerne einmal verbal hoch her.

Nicht selten greifen Mitarbeitende dann zum Smartphone und zeichnen an sich vertraulich geführte Gespräche mit dem Arbeitgeber oder mit Vorgesetzten heimlich auf.

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Beschäftigung von Werkstudenten – das gilt es zu beachten

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Studierende ist ein Werkstudentenvertrag eine interessante Sache. Arbeitgeber haben weniger Lohnnebenkosten, den Studierenden bleibt mehr Netto vom Brutto ihres Gehalts übrig.

Um aus steuerrechtlicher Sicht alles richtig zu machen, müssen Arbeitgeber auf einige wichtige Themen achten.

Lesen Sie mehr zu den notwendigen Nachweisen und Vorgaben zur Arbeitszeit.

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Steuerfreie Sachbezüge – Erhöhung der Freigrenze

Seit 01. Januar 2022 wurde die Grenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 EUR auf 50 EUR pro Monat angehoben.

Die Besteuerung mit 30 % Pauschalsteuer bleibt außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber Sachbezüge an Arbeitnehmer ausgibt, die nicht als lohnsteuerpflichtige Sachbezüge gelten. Ebenfalls bleiben pauschal besteuerte Sachbezüge nach §40 EstG und betriebliche Sachzuwendungen außer Ansatz bei der Überprüfung der 50 EUR-Freigrenze.

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