Nachweisgesetz: Arbeitsverträge müssen auf den Prüfstand hinsichtlich verpflichtender transparenter Arbeitsbedingungen
Ab dem 1. August 2022 gelten die geänderten Regelungen des Nachweisgesetzes. Hintergrund ist die am 31.7.2019 in Kraft getretene EU – Richtlinie 2019/1152 (Arbeitsbedingungenrichtlinie).
Das heißt für Arbeitgeber konkret, dass sie ihre Arbeitsverträge prüfen müssen,
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