Ab 01. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 EUR pro Stunde. Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 EUR auf 520 EUR pro Monat erhöht.
Im Zusammenhang mit dem Minijob gilt es aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Seidel gibt Tipps zu folgenden Fragestellungen:
- Schriftlicher Arbeitsvertrag für Minijobber?
