Überstunden und ihre Abgeltung sind oft Grund für Streit zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Das gilt vor allem, wenn nach einer Kündigung noch Überstunden „auf dem Zettel“ stehen und Ex-Mitarbeitende diese Überstunden bezahlt bekommen wollen.
Aber wer muss beweisen, ob Überstunden tatsächlich geleistet wurden? Bisher der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin.
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