Achtung: Ablauf Fristen für Einreichung von Soforthilfe-Anträgen

Eine Antragsstellung für Corona-Soforthilfen ist auf Bundesebene  und auf Landesebene noch bis zum 31.05.2020 möglich.

Anträge können mit einem einheitlichen Antrag sowohl für die Soforthilfe-Programme des Bundes als auch für die des Freistaates Bayern eingereicht werden.

Nach der Eingabe der Anzahl der Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das jeweils einschlägige Antragsformular.

Sofern von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitiert werden soll, ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen.

Zum Antragsformular


Gerne unterstützt Sie hierbei unser Kollege Klaus Nützl.

Herr Nützl ist Diplom-Bankbetriebswirt (BA) und seit vielen Jahren im Immobilien- und Finanzierungsbereich tätig.
Mit seiner langjährigen Expertise als Mitarbeiter einer in München ansässigen Bank verfügt er über ein umfassendes Wissen und Netzwerk in diesem Bereich und hilft Ihnen hinsichtlich allen Fragestellungen der Beantragung von Bankkrediten, staatlichen Förderungen & Kredit-Sonderprogrammen.


Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie beim Service der ACCONSIS Corona Task Force.

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Klaus Nützl

Dipl.-Bankbetriebswirt (BA)
Klaus Nützl
Immobilien- und Finanzierungsexperte

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oder per E-Mail
k.nuetzl@acconsis.de