Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler gab es die Förderung einer kostenfreien Beratung bis zu 4.000 Euro zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise.
Diese Fördermittel wurde von der BAFA Ende Mai 2020 nun vorzeitig eingestellt, da aufgrund der Vielzahl an Anträgen keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden konnten. Es gibt aber weitere BAFA-Module, die genutzt werden sollten.
Fördermittelberater Alexander Thiem dazu: „Die Anträge, die noch eine Inaussichtstellung erhalten haben, werden auch ausgezahlt. Die gestellten Anträge, die noch auf Rückmeldung warten, werden nun höchstwahrscheinlich mit einer Ablehnung rechnen müssen. Die Anträge für Unternehmen in Schwierigkeiten müssen neu gestellt werden.“
Weitere bestehende BAFA-Module zur Förderung des unternehmerischen Know-hows ermöglichen aber weiterhin die geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen.
Diese Module richten sich an
- Jungunternehmen (innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung)
Maximal förderfähige Beratungskosten: 4.000 EUR, maximaler Zuschuss: 2.000 EUR - Bestandsunternehmen
Maximal förderfähige Beratungskosten: 3.000 EUR, maximaler Zuschuss: 1.500 EUR - Unternehmen in Schwierigkeiten
Maximal förderfähige Beratungskosten: 3.000 EUR, maximaler Zuschuss: 2.700 EUR
und werden unverändert fortgeführt und stehen weiter zur Verfügung.
Unsere Berater helfen Ihnen die richtigen Fördermaßnahmen zu identifizieren, die Förderanträge zu stellen und bei der Nutzung der Förderung z. B. bei der Liquiditätsplanung, der Beantragung von Fördermittel, der Finanzierung oder einer Analyse und Optimierung Ihrer Kostenstruktur.
Welche Form der Beratung gefördert wird, wie diese erfolgt und wie die Beantragung abläuft finden Sie unter unserem Service
BAFA Beratungsförderung
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