Neuerung zur A1 Bescheinigung

Wenn Mitarbeiter an internationalen Projekten befristet im Ausland arbeiten oder Dienstreisen ins Ausland unternehmen, müssen als Bestätigung für die weiterhin bestehende Sozialversicherung nach deutschen Recht sog. A1 Bescheinigungen ausgestellt und mitgeführt werden. Der Antrag muss seit 1. Januar 2019 grundsätzlich elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt werden.

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Hat der BGH die Patientenverfügung entwertet?

Der Bundesgerichtshof hat am 2. April 2019 geurteilt, dass ein Weiter-am-Leben-Erhalten des Patienten (möglicherweise auch bei ausdrücklich widersprechender Patientenverfügung) weder Schmerzensgeld noch Schadenersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt auslöst. Die Errichtung einer Patientenverfügung ist jedoch weiterhin dringend zu empfehlen!

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