Außerordentliche Corona Wirtschaftshilfe November

Die außerordentliche Corona Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere wichtige Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Details und Bedingungen der Corona Wirtschaftshilfe November stehen jetzt fest.

Die Antragstellung für die Corona Wirtschaftshilfe November hat durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu erfolgen und ist aktuell noch nicht möglich.

Die Anträge sollen aber in Kürze über die bundeseinheitliche Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder.


Außerordentliche Corona Wirtschaftshilfe November 2020

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

Direkt betroffene Unternehmen
Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt Betroffene Unternehmen
Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Nothilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.


Wir raten dringend, diese Wirtschaftshilfe zu beantragen und zu nutzen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei und prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind bzw. stellen gerne den Antrag für Sie. Wir beantworten auch alle Ihre Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Melden Sie sich bei uns.

Bis dahin weiterhin alle Gute

„Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen“,
Pressemitteilung vom 05.11.2020

Für alle, die ab 2.11. schließen müssen, sind die neu angekündigten Corona Wirtschaftshilfen äußerst interessant! vom 29.10.2020




Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie beim Service der ACCONSIS Corona Task Force.

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