Überbrückungshilfe III – Hintergrundinformationen & Überblick

Überbrückungshilfe –
verbessert, erweitert und aufgestockt!

Wir haben die wichtigsten Punkte im Überblick für Sie im nachfolgenden Text zusammengefasst und ein Schaubild erstellt, das Ihnen die Überbrückungshilfe klar veranschaulicht.

Zur Überbrückungshilfe III wurden ein Term Sheet nebst Anlage, sowie ein Überblick zu den geplanten Vereinfachungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Die Antragstellung soll über das gleiche Portal wie die Überbrückungshilfe I und II erfolgen und im Laufe des Februars 2021 möglich sein.

Die Antragsstellung ist seit dem 10. Februar möglich und endet am 31. August 2021.


Überbrückungshilfe III – Hintergrundinformationen & Überblick


Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
  • Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
  • Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
  • Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
    – Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
    – Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick des BMWi


Nachfolgend eine Zusammenfassung der Steuerberaterkammer München:

Das BMWi wird hierzu eigens einen FAQ-Katalog zur Verfügung stellen, der Anfang Februar veröffentlicht werden soll.
Sobald weitere Einzelheiten hierzu feststehen , werden wir Sie weiter informieren

Alle Ant­wor­ten zu den Fragen mit ausführlichen Details zu

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Wie viel wird erstattet?
  • Wird es Abschlagszahlungen geben?
  • Muss ich Verluste nachweisen?
  • Was wird erstattet?
  • Welche Unterstützung bekommen Soloselbständige?
  • Wo und ab wann können Anträge gestellt werden?
  • Wo gibt es weitere Auskünfte?

finden sich ebenfalls beim BMWi unter:

Update 05.02.2021: „O-Ton Scholz“
Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt! Überblick über die Überbrückungshilfe III


Nach wie vor raten wir dringend diese Überbrückungshilfe zu beantragen und zu nutzen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei und prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind. Wir beantworten auch alle Ihre Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Melden Sie sich bei uns.

Bis dahin weiterhin alle Gute & bleiben Sie gesund!




Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie beim Service der ACCONSIS Corona Task Force.

Wir unterstützen Sie gerne!

Dipl.-Kfm. (FH), MBA
Christoph Müller
Leiter Controlling

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