Antragsfrist für „Überbrückungshilfe Corona“ – diese ist nicht zurückzuzahlen!

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe Corona wird laut Sitzung des Koalitionsausschusses vom 25.08.2020 verlängert. Der Beschluss sieht vor, dass die Laufzeit des Überbrückungshilfe-Programms für kleine und mittelständische Betriebe erst zum 31.12.2020 endet.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe Corona ist seit Juli 2020 beim Wirtschaftsministerium Bayern möglich. Die Antragsfrist der Phase 1 endet am 30.9.2020. Für die Phase 2, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober möglich sein.


Wir raten diese nicht zurückzuzahlende Überbrückungshilfe zu beantragen und zu nutzen.

  • Wer kann den Zuschuss bekommen?
  • Welche Kosten werden bezuschusst?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Überbrückungshilfe Corona ist nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu beantragen. Wir unterstützen Sie gerne.


Überbrückungshilfe Corona

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Er unterstützt Sie, alle erforderlichen Zahlen für die Antragstellung zusammen zu stellen.

Die Berechtigung zur Antragsstellung „Überbrückungshilfe Corona“ gilt, wenn Sie für die Monate April und Mai einen Umsatzverlust von mindestens 60 Prozent nachweisen können. Die Zuschüsse für die Fixkosten werden für die Monate Juni, Juli und August gewährt. Es muss mindestens ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent vorliegen.

Die Eckpunkte zur Überbrückungshilfe Corona und alle weiteren Details finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.

Ziel des Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Alle Informationen bzgl. Antragsberechtigte, Förderfähige Kosten, Art der Förderung und Berechnung der Förderhöhe, Maximale Förderung, Laufzeit, Nachweise, Beihilferegelung, Kumulierung und Verhältnis zu anderen Programmen, etc.

Staatliche Förderungen und Sonderprogramme Corona

Weiterführende Informationen zu den Fragen:

  • Ab wann können Anträge gestellt werden?
  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Wo kann man die Anträge stellen?
  • Welche Umsatzeinbrüche muss man erlitten haben, um antragsberechtigt zu sein?
  • Welche Kosten werden übernommen?
  • Wie berechnet sich die Überbrückungshilfe?
  • Wie hoch ist die Überbrückungshilfe maximal?
  • Wo finde ich aktuelle Informationen?

sowie:
Überbrückungshilfe Corona des Wirtschaftsministeriums Bayern bzgl. Antragsberechtigte, Förderfähige Kosten, Art der Förderung und Berechnung der Förderhöhe, Maximale Förderung, Laufzeit, Nachweise, Beihilferegelung, Kumulierung und Verhältnis zu anderen Programmen, etc.




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Klaus Nützl

Dipl.-Bankbetriebswirt (BA)
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