Corona-Maßnahmen: Arbeitsrechtliche Fragen – und wie die Gerichte das sehen

Einige Corona-Bestimmungen und Maßnahmen, die staatlicherseits seit Beginn der Krise festgelegt wurden, führten zu interessanten Fragestellungen und in dem einen oder anderen Fall auch zu gerichtlichen Verfahren. Mittlerweile liegen einige Urteile aus 1. und 2. Instanz vor.

Lesen Sie Entscheidungen zu Fragestellungen wie „Zutrittsrecht zum Arbeitsort“, „Unpfändbarkeit der Corona-Sonderzahlung u. a. .


Corona-Klagen und Urteile – eine Auswahl

Kann der Zutritt zum Arbeitsort von einem negativen Corona-Test abhängig gemacht werden?

Was ist wichtiger? Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern? Laut dem Arbeitsgericht Offenbach kann der Zutritt zum Werksgelände tatsächlich von einem negativen Corona–Test abhängig gemacht werden. Das Gericht hat zugunsten des Schnelltests und der Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers, entsprechende Tests durchzuführen, entschieden.

Ist eine Corona-Sonderzahlung eine unpfändbare Erschwerniszulage?

Laut dem Arbeitsgericht Braunschweig ist eine Corona–Sonderzahlung eine unpfändbare Erschwerniszulage. Die Begründung: In Folge der Covid 19–Pandemie sind viele Arbeitnehmer bei der Arbeit besonderen physischen und psychischen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt.

Kann ein Arbeitnehmer die Zahlung einer Corona-Prämie vor dem Arbeitsgericht einklagen?

In diesem Fall hat ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung einer Corona–Prämie geklagt. Zunächst hat das Arbeitsgericht diese Klage an das Sozialgericht verwiesen. Das Landgericht Bremen sah dies jedoch anders und hat den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Diese Entscheidung – wenn auch nicht höchstrichterlich – kann zumindest als Richtlinie dienen.

Gibt es einen Vergütungsanspruch für gering Beschäftigte, wenn der Betrieb durch behördliche Anordnung geschlossen wurde?

Das Landgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ihren Vergütungsanspruch behält, auch wenn der Betrieb – in diesem Fall eine Verkaufsstelle des Fachhandels – aufgrund der Covid 19–Pandemie durch behördliche Anordnung für den Kundenverkehr geschlossen wurde. Nach Auffassung des Gerichts gilt hier das sogenannte Betriebsrisiko des Arbeitgebers.  Diese Entscheidung könnte eventuell anders ausfallen, wenn der Bestand des Betriebs gefährdet ist.

Update 31.8.2021: Darf Arbeitgeber Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen?

Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte,
seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.

Sie haben Fragen zu Corona-Urteilen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen?

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich, aber auch generell Fragen zum Arbeitsrecht in Coronazeiten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei mir.
Ich helfe Ihnen gerne.


Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie beim Service der ACCONSIS Corona Task Force.

‚ACCONSIS Corona Task Force‘ per E-Mail

Wenn Sie regelmäßig über die aktuellen Neuerungen der ‚ACCONSIS Corona Task Force‘ per E-Mail informiert werden möchten, melden Sie sich einfach für unseren speziellen „Corona“-Newsletter an:

Zum Corona Newsletter anmelden

Fragen zu Corona-Urteilen?


Christian Seidel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prokurist der Acconsis GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft


Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail c.seidel@acconsis.de