Überbrückungshilfen II und III: Proaktive Gestaltung und Nutzung der Möglichkeiten

Die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung zur Verlängerung der Schließungen von Gastronomie und Hotels sowie die Beschränkungen des Einzelhandels führen bei den betroffenen Unternehmern zu enormen Frust. Viele Hoffnungen haben sich dadurch in Luft aufgelöst und große (finanzielle) Sorgen werden noch größer.

Umso wichtiger ist es nun, alle Gestaltungsmöglichkeiten, die die Überbrückungshilfen des Staates bieten, proaktiv und zielorientiert zu nutzen!

Insbesondere die Überbrückungshilfen II und III schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern greifen ineinander.

Selbst nach bereits beantragter Überbrückungshilfe II können Kosten und Ausgaben beispielsweise für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen, die im bereits zurückliegenden Zeitraum ab März 2020 angefallen sind, über die Überbrückungshilfe III berücksichtigt werden.

Wie und welche Kosten unter dem zeitlichen Aspekt berücksichtigt werden können, im Überblick:


Zeitliche Kostenberücksichtigung bei Überbrückungshilfen II und III


Beantragung der Überbrückungshilfen: Viele Fragen, individuelle Antworten

Welche Möglichkeiten bieten mir die Überbrückungshilfen? Wann dürfen welche Kosten angesetzt werden?

Anpassungen und Änderungen der staatlichen Regelungen eröffnen immer wieder neue Ansatzpunkte. Für Unternehmer gilt es deshalb, proaktiv und zielorientiert den Spielraum zu nutzen. Idealerweise generieren sie aus den Unterstützungsprogrammen sogar einen Mehrwert für ihren Betrieb für die Zeit nach der Krise.

Wann stellt man den Antrag auf Überbrückungshilfen?

Dabei spielen durchaus strategische Entscheidungen eine Rolle: Wenn der Umsatzausfall hoch ist, sind auch die Förderungen hoch. Selbstverständlich gilt es auch die Liquidität zu berücksichtigen.

Sprechen Sie mit unseren Experten!

  • ACCONSIS ist zur Beantragung von staatlichen Überbrückungshilfen zugelassen.
  • Unsere Corona Taskforce hat bereits für über 200 Mandanten Anträge auf Unterstützungshilfen gestellt.
  • Durch die Weiterleitung detaillierter Fragestellungen unserer Mandanten haben wir zudem erreicht, dass unscharfe Formulierungen bei den staatlichen Vorschriften konkretisiert wurden.

Gerne setzen wir uns auch für Sie ein!

Wenden Sie sich einfach an unser Corona Taskforce Team.

Bis dahin weiterhin alle Gute & bleiben Sie gesund!




Krisenfälle erfordern schnelle Hilfe & Unterstützung

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Dipl.-Kfm. (FH), MBA
Christoph Müller
Leiter Controlling

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