Corona-Klagen und aktuelle Urteile dazu – ein Update

Bereits im Sommer 2021 haben wir für Sie interessante arbeitsrechtliche Fälle und Urteile zu Corona-Maßnahmen zusammengestellt. Inzwischen haben die Gerichte weitere wichtige Corona-Urteile zu folgenden Fragen getroffen:

  • Muss ein Arbeitgeber bei behördlich angeordneter Betriebsschließung seine Arbeitnehmer vergüten?
  • Darf ein Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung seinem Arbeitsplatz fernbleiben?
  • Sind betriebsbedingte Kündigungen während laufender Kurzarbeit rechtmäßig?

Mehr zu den Entscheidungen und Begründungen der Gerichte.

Corona: Fragen und Urteile aus dem Arbeitsrecht

Muss ein Arbeitgeber bei behördlich angeordneter Betriebsschließung seine Arbeitnehmer vergüten?

Ein Betrieb musste aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ und entsprechender behördlicher Anordnung zur Bekämpfung der Corona–Pandemie vorübergehend schließen.

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist nunmehr rechtskräftig entschieden, dass in diesem Fall kein spezifisches Betriebsrisiko vorliegt. Dies hat weitreichende Folgen.

  • Der Arbeitgeber muss demnach nicht das Risiko des Arbeitsausfalls tragen.
  • Er muss seine Beschäftigten nicht vergüten. Dies gilt auch wenn die Arbeitnehmer deswegen aufgrund der Lücken im sozial-versicherungsrechtlichen System finanzielle Einbußen erfahren.

Darf ein Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung seinem Arbeitsplatz fernbleiben?

Das Arbeitsgericht Kiel hat letztes Jahr entschieden, dass die Angst vor einer Ansteckung ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht rechtfertigt.

Vielmehr kann die Weigerung, die Arbeit vor Ort im Betrieb zu erbringen, sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, selbst wenn der Arbeitnehmer sich selbst zur Risikogruppe zählt.

Dies umso mehr, wenn der Arbeitnehmer sich lieber zu Hause aufhalten wollte, um eine anstehende private Ferienreise nicht zu gefährden.

In dem konkreten Fall sei laut Arbeitsgericht Kiel sogar eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Sind betriebsbedingte Kündigungen während laufender Kurzarbeit rechtmäßig?

Letztendlich kommt es laut dem LAG München auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich schließen sich die betriebsbedingte Kündigung und die Kurzarbeit aus:

  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird von einem dauerhaften Arbeitsausfall ausgegangen.
  • Bei der Kurzarbeit ist gerade nur der vorübergehende Arbeitsausfall Voraussetzung. Das heißt, dass durch die Gewährung von Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten werden.

Dennoch, so das Gericht, ist eine betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit und bei laufender Kurzarbeit möglich, wenn die Tätigkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund weiterer, gegebenenfalls später eintretender Umstände dauerhaft entfällt.

Und noch eine weitere spannende Fragestellung:

Verkürzt sich der Urlaubsanspruch automatisch aufgrund von Kurzarbeit?

Die kurze Antwort: Ja, eine Urlaubskürzung ist rechtens. Lesen Sie mehr dazu.

Sie haben Fragen zu den aktuellen Corona-Urteilen?

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich, aber auch generell Fragen zum Arbeitsrecht haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei mir.
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Christian Seidel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prokurist der Acconsis GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft


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