„Job-around-Angebot” zur Weiterentwicklung

Bei ACCONSIS können Sie Aufgabenbereiche sehr variabel nach eigenen Interessen und Kompetenzen gestalten. So ist es nach Absprache möglich, in ein anderes Team mit einem anderen Schwerpunkt zu wechseln. Aufgrund unserer thematischen und bereichsübergreifenden Vielfältigkeit warten sehr viele Aufstiegs- und Umstiegschancen auf Sie. Sie haben es in der Hand – und wir sind offen dafür!

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Freundschaftlich Arbeiten

Untereinander nehmen wir es sehr persönlich und gehen schon mal gemeinsam in den nahegelegenen Biergarten zum Mittagessen oder treffen uns zu einem Arbeitsgespräch beim Spazierengehen. Viel Zeit zum persönlichen Kennenlernen haben wir bei unseren regelmäßigen Betriebsausflügen, Wiesn-Besuchen, Weihnachtsfeiern und spontanen „Büroparties“. Wir mögen es auch, wenn sich die Kolleg*innen mit dem vertrauten „Du” ansprechen.

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Familie zuerst

ACCONSIS versteht sich als „Caring Company”. Unterschiedliche Lebensmodelle der Mitarbeiter*innen sind Grundlage für die Arbeitsmodelle. Wir haben ein offenes Ohr für alle Herausforderungen: ob Kinderbetreuung oder Pflegefälle bei Angehörigen – wir finden Lösungen.

Auch ein ortsunabhängiges Arbeiten ist möglich. Wir haben intensiv in die IT-Ausstattung für die mobile Arbeit investiert,

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Gleitzeit & Überstunden = Freizeit

Wir haben unsere Arbeitszeiten auf maximale Flexibilität umgestellt: Fast zwei Drittel unserer Mitarbeiter*innen haben ihr individuelles (Kern-)Arbeitszeitmodell vereinbart. Und an Freitagen ist unsere übliche Kernarbeitszeit nur bis 13 Uhr. Damit Ihre Work-Life-Balance passt, geben Ihnen Gleitzeit und Überstundenkonto die Möglichkeit, Ihre Überstunden in Freizeit umzuwandeln.

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Neuerung zur A1 Bescheinigung

Wenn Mitarbeiter an internationalen Projekten befristet im Ausland arbeiten oder Dienstreisen ins Ausland unternehmen, müssen als Bestätigung für die weiterhin bestehende Sozialversicherung nach deutschen Recht sog. A1 Bescheinigungen ausgestellt und mitgeführt werden. Der Antrag muss seit 1. Januar 2019 grundsätzlich elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt werden.

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Hat der BGH die Patientenverfügung entwertet?

Der Bundesgerichtshof hat am 2. April 2019 geurteilt, dass ein Weiter-am-Leben-Erhalten des Patienten (möglicherweise auch bei ausdrücklich widersprechender Patientenverfügung) weder Schmerzensgeld noch Schadenersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt auslöst. Die Errichtung einer Patientenverfügung ist jedoch weiterhin dringend zu empfehlen!

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Human Resources Services

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen Ihre Vorstellungen weiter und bringen eigenes Können ein. Jede einzelne Person kann für das Unternehmen hilfreich sein; einige werden viel bewegen. Es lohnt sich also den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Aufmerksamkeit zu schenken, ihre Kompetenzen und Talente wahrzunehmen und die Teamfähigkeit jeder Person zu fördern. Das ist ein wesentlicher Abschnitt der Führungsaufgaben.

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Digitalisierung der Prozesse

Die Zeiten des Papier-Pendelordners sind zum Glück vorbei, sofern Unternehmen die modernen Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit nutzen.

Haben Sie schon eine digitale Buchführung oder Gehaltsabrechnung?

Falls nein, dann warten Sie nicht zu lange.

Wie unterstützen wir Sie dabei?

Unser Ziel ist es unsere Mandanten aktiv bei der Einführung neuer bzw.

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Outsourcing als Lösung

Mit verschiedenen Outsourcing-Angeboten entlasten wir unsere mittelständischen Mandanten und deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen von Aufgaben, die nicht zu ihren Kernkompetenzen zählen, wie beispielsweise Rechnungswesen, Personalverwaltung und Personalentwicklung und Lohnbuchhaltung.

  1. Rechnungswesen

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Dr. Christopher Arendt, Rechtsanwalt bei Acconsis

Dr. Christopher Arendt

Dr. Christopher Arendt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht 
Geschäftsführer der ACCONSIS

Schwerpunkte
Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Web3/ Digitale Assets/ Digitales Vermögen (Krypto, NFT, Airdrop), Kassenführung Hotellerie/ Gastronomie, Verfahrensdokumentation

Mitglied
Deutschen Anwaltsverein (DAV) und bei anwalt.de

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