Aktuelles im Überblick

Steuervergünstigungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird immer wichtiger. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern, hat der Gesetzgeber nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 umfangreiche Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen eingeführt.

Zahlreiche bürokratische Hürden fallen weg. Mit den neuen Regelungen wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen attraktiver und steuerlich einfacher. Diese betreffen sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer. Auch die Finanzierung von PV-Anlagen wurde angepasst.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Automatische Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen
  2. Steuerbefreiung gilt teilweise rückwirkend ab 2022
  3. Attraktive Konditionen für die Finanzierung von PV-Anlagen

Lesen Sie die Details und was es zu beachten gilt.

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Bitcoin & Co: BFH urteilt Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig! Was müssen Krypto-Anleger jetzt wissen?

Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.02.2023 hat nun das höchste deutsche Finanzgericht erstmalig Stellung zu ertragsteuerlichen Fragen bei Krypto-Assets – Bitcoins und Co. –genommen.  

Darin wird den bisher ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen gefolgt und auch wesentliche Auszüge des BMF-Schreibens vom 10. Mai 2022 bestätigt.

  • Was gilt nun für Krypto-Gewinne, die durch die Veräußerung mit Krypto-Assets erzielt werden? 
  • Wie werden Tauschvorgänge bewertet? 
  • Welche Spekulationsfrist hat Gültigkeit?

Diese Fragen haben wir für Sie im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst.

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Lohn- und Gehaltsabrechnung 2023 – wichtige Neuerungen im Überblick

Auch 2023 gilt es wieder einige Anpassungen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung zu beachten. Relevante Änderungen für Arbeitgeber im Überblick:

  • Höhere Verdienstgrenze bei Midijobs, Mindestlohn bleibt
  • Höherer Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer
  • Künstlersozialabgabe steigt
  • Weiterhin möglich: Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

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Immobilienbewertung neu geregelt – höhere Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Immobilien seit 01.01.2023

Die Immobilienbewertung im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft ist seit jeher ein Zankapfel. Nun hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz reformiert – und das mit erheblichen Auswirkungen auf die Berechnung von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Zusammenhang mit Immobilien. Denn der Wert von Immobilien wird bei der Berechnung von Schenkung- und Erbschaftsteuer seit den Gesetzesänderungen zum 01.01.2009 anhand des Marktwertes ermittelt.

Die Neuerungen werden viele (künftige) Immobilieneigentümer im Falle einer Erbschaft oder Schenkung (z.B. vorweggenommenen Erbfolge) vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen. Denn die aktuell auch in München immer noch sehr hohen Immobilienpreise bewirken auf diesem Weg indirekt eine erhebliche Erhöhung der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bei Immobilien.

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Kindergeld hinterzogen? Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung kann die Folge sein!

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Eltern in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld beträgt sei dem 01.01.2023 einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind und wird von der Familienkasse an die Eltern ausbezahlt. So weit, so gut.

Bezahlt die Familienkasse aber Kindergeld aus, obwohl Eltern keinen Anspruch (mehr) darauf haben, kann das unangenehme rechtliche Folgen haben. Wer unberechtigt Kindergeld bezieht, kann sich wegen Kindergeldhinterziehung als Form der Steuerhinterziehung strafbar machen.

Wann eine Strafanzeige wegen der Hinterziehung von Kindergeld wegen unberechtigtem Bezug von Kindergeld droht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Grundsteuer Reform 2022

Grundsteuer 2022 – Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer!

Weitere Aktualisierung 31.01.2023: In Bayern wird die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis Ende April verlängert.

Im Freistaat Bayern bekommen Immobilien- und Grundstückseigentümer*innen nun weitere drei Monate Zeit zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Dies wurde am 31.1.2023 kurzfristig im Kabinett beschlossen. Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat „noch einmal Entlastung geben“ – insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Die neue Abgabefrist endet am 30. April 2023.

Was ist der Hintergrund für die neue Grundsteuer? Nun, der altbekannte Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die jeder Grundstücks- und Immobilieneigentümer in Deutschland zahlt, hat ausgedient. Er wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt.

Der Gesetzgeber hat nun ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, welches die Regelungen zur Neubewertung enthält. Zu diesem Zweck müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine Steuererklärung abgeben.

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