Ganzheitliche Beratung

ACCONSIS - Stellenangebote

Die ACCONSIS ist ein ganzheitliches Beratungsunternehmen mit Sitz in München.
Über 130 Expert*innen in den Geschäftsfeldern Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung,
sowie in der Unternehmens- und Finanzierungsberatung setzen den entscheidenden
Punkt und denken immer einen Schritt weiter, um bedarfsgerechte Servicelösungen für alle
Mandant*innen zu entwickeln. Erfahren Sie mehr über uns …

Veranstaltungsangebot von ACCONSIS

Aktuelles im Überblick

Vereinsrecht Gemeinnütziger Verein

Stiftung und Verein – Teil 1: der gemeinnützige Verein

Wer darüber nachdenkt, sich – ggf. zusammen mit anderen – für die Gesellschaft zu engagieren, muss irgendwann entscheiden, in welcher Rechtsform das geschehen soll.

Wer eine Non-Profit-Organisation (NPO) gründen will, kann sich dafür der üblichen Rechtsformen aus dem Gesellschaftsrecht (GbR, GmbH etc.) bedienen. Allerdings können auch eine Genossenschaft, eine Stiftung oder ein eingetragener Verein die richtige Wahl sein. Es gibt jedoch für bestimmte Rechtsformen, vor allem aber für Vereine und Stiftungen, die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu genießen. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Organisation als gemeinnützig anerkennt.

Die zwei wichtigsten Organisationsformen für Non-Profit-Organisationen sind die gemeinnützige Stiftung und der gemeinnützige Verein. In diesem Teil I stellen wir Ihnen den gemeinnützigen Verein als Möglichkeit der Gründung einer NPO vor.

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EPBD-Neufassung: EU-Richtlinie treibt Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Gebäuden voran

Die Europäische Union hat entscheidende Schritte unternommen, um die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern. Im März 2024 hat das EU-Parlament für die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Die Neufassung markiert einen Wendepunkt für den Immobiliensektor. Die Initiative zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen, was sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile verspricht. Der folgende Artikel beleuchtet die Ambitionen, wichtige Neuerungen und den Einfluss der Richtlinie auf die Immobilienbranche, sowie die sich ergebenden Herausforderungen und Möglichkeiten.

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E-Rechnung ab 2025: Lästige Pflicht oder Effizienzbooster?

Mit der Einführung der E-Rechnung als Teil des am 22. März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetzes stehen Unternehmen in Deutschland vor einer signifikanten Umstellung. Doch statt eines bürokratischen Albtraums bietet diese Neuerung auch Chancen für Effizienzsteigerung und digitale Transformation. Unternehmen sollten deshalb die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nicht als lästige Pflicht ansehen, sondern sich für die Zukunft rüsten und Prozesse optimieren.

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Das Lieferkettengesetz bringt KMUs in die ESG-Berichtspflicht

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) sowie das europäische Lieferkettengesetz und die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) führen zusammen mit der EU-Taxonomie zu neuen Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland und der EU.

Sie betreffen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) früher, als das die jeweiligen Größenklassen der Gesetze vermuten lassen, denn über die Erfassung der gesamten Lieferkette für die großen Gesellschaften werden auch deren kleinere Lieferanten erfasst. Und müssen liefern – neben ihren Produkten und Dienstleistungen auch das notwendige Zahlenmaterial.

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Veräußerung von privaten Immobilien: was gilt es zu beachten?

Was sollten Sie bei Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen einkommensteuerlich beachten? Ungünstig gewählte Konstellationen können auch in der Zukunft weitreichende Folgen für Sie haben.

Grundsätzlich unterliegt der Wertzuwachs von Grundstücken mit dem individuellen persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen (Spekulationsfrist). Betrachtet werden dabei der Grund und Boden sowie die Gebäude. Aber auch grundstücksgleiche Rechte – wie z. B. das Erbbaurecht – können bei Veräußerung der Spekulationsbesteuerung unterliegen.

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Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: ACCONSIS mehrfach ausgezeichnet

Bei ACCONSIS ist es unser stetes Bestreben, unsere Mandanten mit tiefer Fachkenntnis und herausragender Beratungsleistung zu überzeugen. Deshalb sind wir besonders stolz, dass unsere Anstrengungen entsprechende Anerkennung erfahren. Auch im Jahr 2024 zählt ACCONSIS wieder zu den mehrfach ausgezeichneten Beratungsunternehmen in Deutschland, mit vier angesehenen Gütesiegeln von manager magazin, Handelsblatt, F.A.Z. und FOCUS.

Dabei ist jede Auszeichnung „besonders“ und unsere Fachbereiche müssen unterschiedlichste Kriterien erfüllen.

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Unser Expert*innen-ABC

(für den persönlichen Kontakt)