Wer darüber nachdenkt, sich – ggf. zusammen mit anderen – für die Gesellschaft zu engagieren, muss irgendwann entscheiden, in welcher Rechtsform das geschehen soll.
Wer eine Non-Profit-Organisation (NPO) gründen will, kann sich dafür der üblichen Rechtsformen aus dem Gesellschaftsrecht (GbR, GmbH etc.) bedienen. Allerdings können auch eine Genossenschaft, eine Stiftung oder ein eingetragener Verein die richtige Wahl sein. Es gibt jedoch für bestimmte Rechtsformen, vor allem aber für Vereine und Stiftungen, die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu genießen. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Organisation als gemeinnützig anerkennt.
Die zwei wichtigsten Organisationsformen für Non-Profit-Organisationen sind die gemeinnützige Stiftung und der gemeinnützige Verein. In diesem Teil I stellen wir Ihnen den gemeinnützigen Verein als Möglichkeit der Gründung einer NPO vor.
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