Grundsätzlich werden Handwerkerleistungen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücken nur in sehr begrenztem Umfang steuerlich berücksichtigt.
Beachtet man aber wichtige Voraussetzungen, plant die Maßnahmen entsprechend und sorgt für die notwendigen Nachweise, so können Sanierungskosten durchaus zur Steuerermäßigung angesetzt werden. Zudem gibt es interessante Alternativen zur steuerlichen Förderung.
10 Fragen aus der Praxis zur energetischen Sanierung Ihres Eigenheims –
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