Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach §37b EStG bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, bestimmte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer mit einem einheitlichen Steuersatz von 30 % zu besteuern.
Hierbei besteht die Wahl zwischen der Besteuerung der Sachzuwendungen mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers oder der Pauschalierung, bei der der Arbeitgeber die Höhe der Lohnsteuer allein trägt.
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