Jeder Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern kostenfrei oder vergünstigt ein Dienstfahrrad zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Der dadurch entstandene geldwerte Vorteil gehört dann zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Sogenannte Pedelecs werden mit einem max. 250 Watt starken Motor betrieben und sind auf 25 km/h begrenzt. Diese Fahrräder haben keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht und werden verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft.
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